Qualität Letzte Änderung: 02.12.2022, 16:30 Uhr
Akupunktur
Im Jahr 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, einzelne Leistungen der Körperakupunktur mit Nadeln für begrenzte Indikationen bei chronisch schmerzkranken Patienten in die Anlage 1 der Richtlinien „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ aufzunehmen.
Es sind zwei Leistungspositionen in den EBM aufgenommen:
- 30790
Leistungskomplex zur Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des / der Kniegelenke/s mittels Körperakupunktur - 30791
Durchführung einer Körperakupunktur und ggf. die Revision des Therapieplans zur Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder der/des Kniegelenke/s
Die Berechenbarkeit dieser Leistungen setzt eine entsprechende Genehmigung der KV Nordrhein voraus.
Dokumente zur Genehmigung
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Antrag auf Erteilung einer Akupunktur-Genehmigung (PDF, 342 KB)
Antrag auf Erteilung einer Akupunktur-Genehmigung -
Dokumentation der Akupunktur-Behandlung (PDF, 39 MB)
Dokumentation der Akupunktur-Behandlung -
Übersicht der abrechnungsrelevanten ICD-10-Diagnosen im Rahmen der Akupunktur für das Jahr 2023 (PDF, 160 KB)
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Übersicht der abrechnungsrelevanten ICD-10-Diagnosen im Rahmen der Akupunktur für das Jahr 2022 (PDF, 160 KB)
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Merkblatt Akupunktur (PDF, 129 KB)
Nachweis des sechsmonatigen Schmerzintervalls mit Bitte um Beachtung