Qualität Letzte Änderung: 02.12.2022, 16:30 Uhr

Akupunktur

Im Jahr 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, einzelne Leistungen der Körperakupunktur mit Nadeln für begrenzte Indikationen bei chronisch schmerzkranken Patienten in die Anlage 1 der Richtlinien „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ aufzunehmen.

Es sind zwei Leistungspositionen in den EBM aufgenommen:

  • 30790
    Leistungskomplex zur Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des / der Kniegelenke/s mittels Körperakupunktur
  • 30791
    Durchführung einer Körperakupunktur und ggf. die Revision des Therapieplans zur Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder der/des Kniegelenke/s

Die Berechenbarkeit dieser Leistungen setzt eine entsprechende Genehmigung der KV Nordrhein voraus.

Ansprechpartner

Tanja Weecks

Sabine Magosch