Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Abklärungskolposkopie
Zum Start des organisierten Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen tritt zum 1. Januar 2020 die bundesweite Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie in Kraft.
Sie dient der Sicherstellung der Qualität bei der Abklärung auffälliger Befunde zur Früherkennung des Zervixkarzinoms durch eine Differenzialkolposkopie (Abklärungskolposkopie) und beinhaltet die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung der Abklärungskolposkopie.
Voraussetzung zur Durchführung und Abrechnung der Abklärungskolposkopie (GOP 01765 EBM) ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Dokumente zur Genehmigung
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Antrag auf Genehmigungzur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Abklärungskolposkopie nach der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Abklärungskolposkopie gem. § 135 Abs. 2 SGB V (PDF, 185 KB)
Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Abklärungskolposkopie -
Persönlicher Einzelnachweis bei Abklärungskoloskopie (PDF, 201 KB)
Persönlicher Einzelnachweis bei Abklärungskoloskopie -
Gerätenachweis zum Antrag einer Genehmigung zur Abklärungskolposkopie (PDF, 50 KB)
Gerätenachweis zum Antrag einer Genehmigung zur Abklärungskolposkopie -
Teilnehmer Abklärungskolposkopie (PDF, 412 KB)
Teilnehmende Ärzte des Genehmigungsbereichs Abklärungskolposkopie -
Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie (PDF, 176 KB)
Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: