Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Abklärungskolposkopie

Zum Start des organisierten Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen tritt zum 1. Januar 2020 die bundesweite Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie in Kraft.

Sie dient der Sicherstellung der Qualität bei der Abklärung auffälliger Befunde zur Früherkennung des Zervixkarzinoms durch eine Differenzialkolposkopie (Abklärungskolposkopie) und beinhaltet die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung der Abklärungskolposkopie.

Voraussetzung zur Durchführung und Abrechnung der Abklärungskolposkopie (GOP 01765 EBM) ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

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