Praxisphasen-Förderung
Praxisphasen-Förderung - unser Angebot für Praxen und den PA-Nachwuchs
Damit Praxen den Beruf PA kennenlernen und Physican Assistants (PAs) im ambulanten Umfeld unterstützen, fördern wir als KV Nordrhein ab 2025 Praxen, die PAs im Rahmen des Studiums eine Praxisphase ermöglichen.
Fördermaßnahme: Förderung der Durchführung von Praxisphasen von PA-Studierenden
Zielgruppe | Nordrheinische Praxen, die eine Praxisphase für PA-Studierende anbieten möchten |
Voraussetzungen | • nordrheinische Vertragsarztpraxis • Immatrikulation im Bachelor- oder Masterstudiengang Physician Assistant • Praxisphasenumfang: mindestens 4 Wochen in vollzeitnahem Umfang oder 150 Stunden • Maximum: ein PA- und Praxis-Match maximal 1 x im Bachelor und 1 x im Master |
Förderhöhe | 800 Euro je Praxis/je PA Die KV Nordrhein fördert insgesamt 125 Praxisphasen im Jahr. |
Ablauf:
1. Antrag
Praxen können den Antrag auf Förderung vor Beginn oder spätestens bis zum letzten Tag der Praxisphase schriftlich mit dem unten hinterlegten Antrag stellen. Dem Antrag ist eine Kopie der Studienbescheinigung des Studierenden beizufügen.
2. Bestätigung und Evaluation
Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Praxis das unten hinterlegte Bestätigungsformular über die Absolvierung der Praxisphase eingereicht hat – mit der eigenen Unterschrift und jener des PA. Zudem müssen der PA-Studierende und ein PA-anleitender Arzt der Praxis, in der die Praxisphase absolviert wurde, an der Evaluationsumfrage der KV Nordrhein teilgenommen haben.
Sie bieten Praxisphasen für PA-Studierende an? Dann übermitteln Sie Ihren Antrag zur Praxisphasen-Förderung an: strukturfonds@kvno.de
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Sie haben Fragen zur Praxisphasen-Förderung? Schreiben Sie einfach eine E-Mail an strukturfonds@kvno.de – wir melden uns bei Ihnen!