Kooperationsärzte im Notdienst
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung im Bereitschaftsdienst ist eine zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Um den wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, wurde das Projekt "Fahrdienstreform" ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Teil der Fahrdienstreform ist der Einsatz von Kooperationsärzten. Dieses ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, flexibel und bedarfsgerecht im Notdienst tätig zu sein und so einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung zu leisten.
Das Konzept der Kooperationsärzte wird ab Januar 2026 für den Fahrdienst umgesetzt. Hierfür wurden die Fahrdienstbereiche optimiert und an die Bedürfnisse hinsichtlich der Versorgung der einzelnen Regionen angepasst.
Alle Kooperationsärzte werden zu den Fahrdienstzeiten gem. § 9 Notdienstordnung (NDO) im jeweiligen Fahrdienstbereich tätig und werden von einem Fahrdienstleister unterstützt (keine Selbstfahrer). Zudem existiert für die Kooperationsärzte eine neue Vergütungsstruktur mit einer Zielvergütung von 1.200 Euro (bei 12 Stunden Dienst; rechnerisch 100 Euro pro Stunde; Auszahlung erfolgt pro Dienst). Alle weiteren Informationen zu dem Thema und was Sie wissen müssen, um als Kooperationsarzt tätig zu werden, lesen Sie auf dieser Webseite.
Voraussetzung für die Teilnahme

Um als Kooperationsarzt tätig zu werden, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fachliche Qualifikation:
- Besitz der Approbation gemäß § 3 Bundesärzteordnung
- Facharztstatus oder drei Jahre praktische Tätigkeit in der unmittelbaren Patientenversorgung als Arzt unter Aufsicht eines zur Weiterbildung befugten Arztes
- Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Fortbildungsnachweise:
- Nachweis des Kurses „Arzt im Rettungsdienst“ oder „Fit für den Notfalldienst“
- Gesundheitliche und Körperliche Eignung:
- Körperliche und geistige Fitness für den Einsatz im Notfalldienst
- Bereitschaft:
- Offenheit für Nacht-, Wochenende- und Feiertagsarbeit
- Nutzung des Self-Service der KVNO-Dienstplanung:
- Verwendung des Self-Service der KVNO Dienstplanung für eine unkomplizierte Übernahme von Notdiensten. Schulungstermine zur Anwendung der KVNO Dienstplanung
Bewerbungsverfahren

- Antragsformular herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an die GMG senden
- Prüfung der Voraussetzungen durch die GMG
- Rückmeldung der GMG bzw. Zusendung des Kooperationsvertrages bei Vorliegen aller Voraussetzungen zur Gegenzeichnung
Downloads
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Antrag auf Teilnahme an der Kooperationsvereinbarung gem. §75 Abs. 1 b S. 5 SGB V für die Übernahme von Fahrdiensten gemäß § 11 Abs. 2 der gemeinsamen Notdienstordnung der KVNO und der ÄKNO (PDF, 275 KB)
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Fahrdienstbereiche im Notdienst (PDF, 2 MB)
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Gemeinsame Notdienstordnung der KV Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein vom 26. September 2015 / 21. November 2015 in der Fassung vom 12. März 2022 / 25. März 2022 (PDF, 2 MB)
Das Wichtigste aus dem Kooperationsvertrag auf einen Blick

- Frei wählbare Wunschdienste in festgelegten Fahrdienstbereichen auf dem gesamten Gebiet der KV Nordrhein, verbindliche Dienstplanung durch die GMG
- Attraktive Zielvergütung von 1.200 Euro pro Dienst bei einem 12 Stunden Dienst (rechnerisch 100 Euro pro Stunde; Auszahlung pro Dienst) nach Abzug eines Nutzungsentgelts für die bereitgestellten personellen und sachlichen Betriebsmittel
- Abrechnung der Leistungen unter eigener Abrechnungsnummer gem. EBM zzgl. neuer Sicherstellungspauschale je Stunde in ausgewählten Fahrdienstbereichen
- Bereitgestellte Infrastruktur: Dienstwagen und Fahrerin bzw. Fahrer, Fahrdienstkoordination, Praxisverwaltungssystem inkl. Hardware
- Erforderliche Nachweise: gleich den Voraussetzungen zur Aufnahme ins Vertreterverzeichnis
- Erforderliche eigene Ausstattung: Notfallkoffer, elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), mobiles Endgerät für Zwei-Faktor-Authentifizierung
Einsatzplanung und -durchführung

- Dienstplanung:
Kooperationsärzte können entsprechend ihrer Verfügbarkeiten und Präferenzen Notdienst selbstständig übernehmen. - Einsatzgebiete:
Die Einsätze erfolgen in definierten und optimierten Fahrdienstbereichen. (Ggf. Start des Dienstes von einem zentralen Standpunkt aus) - Unterstützung durch Fahrdienstleister:
Moderne Fahrzeuge mit Fahrern stehen zur Verfügung, sodass sich die Ärzte vollständig auf die medizinische Versorgung konzentrieren können.