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Kooperationsärzte im Notdienst

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung im Bereitschaftsdienst ist eine zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Um den wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, wurde das Projekt "Fahrdienstreform" ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Teil der Fahrdienstreform ist der Einsatz von Kooperationsärzten. Dieses ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, flexibel und bedarfsgerecht im Notdienst tätig zu sein und so einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung zu leisten. 

Das Konzept der Kooperationsärzte wird ab Januar 2026 (in den Pilotregionen Neuss und Düsseldorf) sowie ab April in gesamt Nordrhein für den Fahrdienst umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die bisherige Dienstverpflichtung im Fahrdienst ruhend gestellt – zunächst ab 01.01.2026 in den Pilotregionen und ab 01.04.2026 in ganz Nordrhein. Fahrdienste erfolgen dann ausschließlich auf freiwilliger Basis durch Kooperationsärzte mit entsprechender Kooperationsvereinbarung. Die Dienstverpflichtung im Sitzdienst bleibt hiervon unberührt.

Alle weiteren Informationen zu dem Thema und was Sie wissen müssen, um als Kooperationsarzt tätig zu werden, lesen Sie auf dieser Webseite.

Erklärvideo zur Nutzung des Self-Services der KVNO Dienstplanung

  • Flexible Einsatzplanung

  • Attraktive Vergütung

  • Digitale Anwendung

  • Vorbereitung auf Fahrdienst

  • Unterstützung durch Fahrdienstleister

  • Qualitätssicherung

  • Gesellschaftlicher Beitrag

  • Flexible Einsatzplanung

    Ärztinnen und Ärzte können ihre Dienste individuell gestalten und so optimal mit ihren persönlichen und beruflichen Verpflichtungen abstimmen.

  • Attraktive Vergütung

    Für die Kooperationsärztinnen und -ärzte existiert eine neue Zielvergütung von 1.200 Euro pro Dienst (bei 12 Stunden Dienst; rechnerisch 100 Euro pro Stunde; Auszahlung erfolgt pro Dienst)

  • Digitale Anwendung

    Bereitstellung eines Tablets mit Dispositions-App zum Empfangen und Steuern der Einsätze sowie mobilem Praxisverwaltungssystem zur Dokumentation und Abrechnung der Fälle.

  • Vorbereitung auf Fahrdienst

    Kooperationsärztinnen und -ärzte werden durch Schulungen und begleitende Unterlagen gezielt auf ihren Einsatz im Fahrdienst vorbereitet.

  • Unterstützung durch Fahrdienstleister

    Ärtzinnen und Ärzte bekommen während Ihres Einsatzes ein modernes Fahrzeug und eine Fahrerin oder einen Fahrer zur Seite gestellt.

  • Qualitätssicherung

    Durch klare Kriterien hinsichtlich der fachlichen Eignung wird eine hohe Qualität der Versorgung im Notdienst gewährleistet.

  • Gesellschaftlicher Beitrag

    Kooperationsärztinnen und -ärzte leisten einen aktiven Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung.

Häufig gefragt – kompakt erklärt

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Kooperationskonzept im Fahrdienst

Zu den FAQs
Das Bild zeigt eine Person, die an einem Laptop arbeitet und Listen ausfüllt und abhakt.
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Voraussetzung für die Teilnahme

Als Kooperationsarzt tätig werden können alle Ärztinnen und Ärzte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachliche Qualifikation:
    • Besitz der Approbation gemäß § 3 Bundesärzteordnung
    • Facharztstatus oder drei Jahre praktische Tätigkeit in der unmittelbaren Patientenversorgung als Arzt unter Aufsicht eines zur Weiterbildung befugten Arztes
    • Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro
    • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Fortbildungsnachweise:
    • Nachweis des Kurses „Arzt im Rettungsdienst“ oder „Fit für den Notfalldienst“
  • Gesundheitliche und Körperliche Eignung:
    • Körperliche und geistige Fitness für den Einsatz im Notfalldienst
  • Bereitschaft:
    • Offenheit für Nacht-, Wochenende- und Feiertagsarbeit
  • Eigenständige Dienstplanung:
    • Verwendung des Self-Service der KVNO Dienstplanung für eine unkomplizierte Übernahme von Notdiensten
Antrag in Prüfung
© Wolfilser / AdobeStock

Bewerbungsverfahren

  1. Antragsformular herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an die GMG* senden
  2. Prüfung der Voraussetzungen durch die GMG*
  3. Rückmeldung der GMG* bzw. Zusendung des Kooperationsvertrages bei Vorliegen aller Voraussetzungen zur Gegenzeichnung
*Die Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH (GMG) übernimmt als 100-prozentige Tochtergesellschaft der KV Nordrhein die zentralen Aufgaben der Einrichtung, des Betrieb und der Organisation von Notdienstpraxen sowie von Fahrdiensten.

Antrag auf Teilnahme an der Kooperationsvereinbarung gem. §75 Abs. 1 b S. 5 SGB V für die Übernahme von Fahrdiensten gemäß § 11 Abs. 2 der gemeinsamen Notdienstordnung der KVNO und der ÄKNO (PDF)

Schulungstermine zur Anwendung der KVNO Dienstplanung

Lernen Sie die Hauptfunktionen des Self-Service der KVNO Dienstplanung kennen – kompakt und praxisnah.

Zu den Terminen

Schulungen zum Fahrdienst für Kooperationsärztinnen und -ärzte

Wir begleiten Sie in den Fahrdienst: In unseren Schulungen erhalten Sie eine praxisnahe Einführung in den Ablauf und die mobilen Anwendungen. Termine und Inhalte erhalten Sie direkt per E-Mail.

Das Wichtigste aus dem Kooperationsvertrag auf einen Blick

Büro Unterschrift Vertrag Dokument Unterschreiben
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  • Frei wählbare Wunschdienste in festgelegten Fahrdienstbereichen auf dem gesamten Gebiet der KV Nordrhein, Organisation und Planung der Dienste durch die GMG
  • Attraktive Zielvergütung von 1.200 Euro pro Dienst bei einem 12 Stunden Dienst (rechnerisch 100 Euro pro Stunde; Auszahlung pro Dienst) nach Abzug eines Nutzungsentgelts für die bereitgestellten personellen und sachlichen Betriebsmittel
  • Abrechnung der Leistungen unter eigener Abrechnungsnummer gem. EBM zzgl. neuer Sicherstellungspauschale je Stunde in ausgewählten Fahrdienstbereichen 
  • Bereitgestellte Infrastruktur: Dienstwagen und Fahrerin bzw. Fahrer, Fahrdienstkoordination, Praxisverwaltungssystem inkl. Hardware
  • Erforderliche Nachweise: gleich den Voraussetzungen zur Aufnahme ins Vertreterverzeichnis
  • Erforderliche eigene Ausstattung: Arzttasche, mobiles Endgerät für Zwei-Faktor-Authentifizierung

 

Einsatz als Springerarzt

Ärztin sitzt im parkenden Auto während sie telefoniert.
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  • Grundsätzliches: Für den Fahrdienst sind zukünftig rückwärtige Dienste, sogenannte Springerdienste, geplant.
  • Teilnahme: Der Dienst als Springer ist eine eigene Dienstart. Alle Kooperationsärzte können freie Springerdienste übernehmen. Die Zahl der benötigten Springer pro Dienst ist begrenzt.
  • Kurzfristiger Einsatz: Springerärzte übernehmen ad hoc Dienste für Kolleginnen und Kollegen, die ungeplant kurz vor oder während ihren Diensten ausfallen.
  • Einsatzgebiet: Eingesetzt werden die Springer in dem Fahrdienstbereich, in dem Bedarf besteht.
  • Vergütung: 50 Euro pro Stunde für die Bereitschaft zuzüglich EBM-Honorar und eventueller weiterer Leistungen bei Einsatz.
  • Dienstzeit: Reguläre Dienstdauer plus eine Stunde Vorlauf.

Kontakt

Für weitere Informationen oder bei Fragen zum Projekt "Fahrdienstreform" können Sie sich an unser Team der GMG wenden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Engagement, um eine hohe Qualität der Versorgung im Notdienst zu gewährleisten.

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