Kooperationsärzte im Notdienst
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung im Bereitschaftsdienst ist eine zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Um den wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden, wurde das Projekt "Fahrdienstreform" ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Teil der Fahrdienstreform ist der Einsatz von Kooperationsärzten. Dieses ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, flexibel und bedarfsgerecht im Notdienst tätig zu sein und so einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung zu leisten.
Das Konzept der Kooperationsärzte wird ab Januar 2026 (in den Pilotregionen Neuss und Düsseldorf) sowie ab April in gesamt Nordrhein für den Fahrdienst umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die bisherige Dienstverpflichtung im Fahrdienst ruhend gestellt – zunächst ab 01.01.2026 in den Pilotregionen und ab 01.04.2026 in ganz Nordrhein. Fahrdienste erfolgen dann ausschließlich auf freiwilliger Basis durch Kooperationsärzte mit entsprechender Kooperationsvereinbarung. Die Dienstverpflichtung im Sitzdienst bleibt hiervon unberührt.
Alle weiteren Informationen zu dem Thema und was Sie wissen müssen, um als Kooperationsarzt tätig zu werden, lesen Sie auf dieser Webseite.
Erklärvideo zur Nutzung des Self-Services der KVNO Dienstplanung
Voraussetzung für die Teilnahme
Als Kooperationsarzt tätig werden können alle Ärztinnen und Ärzte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fachliche Qualifikation:
- Besitz der Approbation gemäß § 3 Bundesärzteordnung
- Facharztstatus oder drei Jahre praktische Tätigkeit in der unmittelbaren Patientenversorgung als Arzt unter Aufsicht eines zur Weiterbildung befugten Arztes
- Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Fortbildungsnachweise:
- Nachweis des Kurses „Arzt im Rettungsdienst“ oder „Fit für den Notfalldienst“
- Gesundheitliche und Körperliche Eignung:
- Körperliche und geistige Fitness für den Einsatz im Notfalldienst
- Bereitschaft:
- Offenheit für Nacht-, Wochenende- und Feiertagsarbeit
- Eigenständige Dienstplanung:
- Verwendung des Self-Service der KVNO Dienstplanung für eine unkomplizierte Übernahme von Notdiensten
Bewerbungsverfahren
- Antragsformular herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an die GMG* senden
- Prüfung der Voraussetzungen durch die GMG*
- Rückmeldung der GMG* bzw. Zusendung des Kooperationsvertrages bei Vorliegen aller Voraussetzungen zur Gegenzeichnung
*Die Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH (GMG) übernimmt als 100-prozentige Tochtergesellschaft der KV Nordrhein die zentralen Aufgaben der Einrichtung, des Betrieb und der Organisation von Notdienstpraxen sowie von Fahrdiensten.
Schulungen zum Fahrdienst für Kooperationsärztinnen und -ärzte
Wir begleiten Sie in den Fahrdienst: In unseren Schulungen erhalten Sie eine praxisnahe Einführung in den Ablauf und die mobilen Anwendungen. Termine und Inhalte erhalten Sie direkt per E-Mail.
Das Wichtigste aus dem Kooperationsvertrag auf einen Blick
- Frei wählbare Wunschdienste in festgelegten Fahrdienstbereichen auf dem gesamten Gebiet der KV Nordrhein, Organisation und Planung der Dienste durch die GMG
- Attraktive Zielvergütung von 1.200 Euro pro Dienst bei einem 12 Stunden Dienst (rechnerisch 100 Euro pro Stunde; Auszahlung pro Dienst) nach Abzug eines Nutzungsentgelts für die bereitgestellten personellen und sachlichen Betriebsmittel
- Abrechnung der Leistungen unter eigener Abrechnungsnummer gem. EBM zzgl. neuer Sicherstellungspauschale je Stunde in ausgewählten Fahrdienstbereichen
- Bereitgestellte Infrastruktur: Dienstwagen und Fahrerin bzw. Fahrer, Fahrdienstkoordination, Praxisverwaltungssystem inkl. Hardware
- Erforderliche Nachweise: gleich den Voraussetzungen zur Aufnahme ins Vertreterverzeichnis
- Erforderliche eigene Ausstattung: Arzttasche, mobiles Endgerät für Zwei-Faktor-Authentifizierung
Einsatz als Springerarzt
- Grundsätzliches: Für den Fahrdienst sind zukünftig rückwärtige Dienste, sogenannte Springerdienste, geplant.
- Teilnahme: Der Dienst als Springer ist eine eigene Dienstart. Alle Kooperationsärzte können freie Springerdienste übernehmen. Die Zahl der benötigten Springer pro Dienst ist begrenzt.
- Kurzfristiger Einsatz: Springerärzte übernehmen ad hoc Dienste für Kolleginnen und Kollegen, die ungeplant kurz vor oder während ihren Diensten ausfallen.
- Einsatzgebiet: Eingesetzt werden die Springer in dem Fahrdienstbereich, in dem Bedarf besteht.
- Vergütung: 50 Euro pro Stunde für die Bereitschaft zuzüglich EBM-Honorar und eventueller weiterer Leistungen bei Einsatz.
- Dienstzeit: Reguläre Dienstdauer plus eine Stunde Vorlauf.
Weitere Informationen
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Antrag auf Teilnahme an der Kooperationsvereinbarung gem. §75 Abs. 1 b S. 5 SGB V für die Übernahme von Fahrdiensten gemäß § 11 Abs. 2 der gemeinsamen Notdienstordnung der KVNO und der ÄKNO (PDF, 275 KB)
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Gemeinsame Notdienstordnung der KV Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein vom 26. September 2015 / 21. November 2015 in der Fassung vom 12. März 2022 / 25. März 2022 (PDF, 2 MB)
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Fahrdienstbereiche im Notdienst (PDF, 2 MB)
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Sicherstellungspauschalen in der Pilotregion (PDF, 162 KB)
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Ablauf eines Dienstes zu Beginn der Pilotphase (PDF, 65 KB)
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Information zur Sicherstellungspauschale in den Fahrdienstbereichen ab Q2 2026 (PDF, 75 KB)
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Übersicht der zentralen Standorte in den Fahrdienstbereichen (PDF, 62 KB)
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Registrierung im KVNO Portal für die KVNO Dienstplanung (PDF, 192 KB)