Letzte Änderung: 09.03.2026, 13:00 Uhr

Ausschreibungen für Praxisnetze

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein fördert Projektvorhaben von anerkannten Praxisnetzen nach § 84b Abs. 4 SGB V mit bis zu 250.000€. Gefördert werden Projektideen, die einen besonderen Beitrag zu einer effizienteren oder effektiveren Gesundheitsversorgung leisten.


Ziel der Ausschreibung ist es, Praxisnetzen die Möglichkeit zu bieten, ihre Projektideen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in ihrer Region umzusetzen. Sie sollen dabei unterstütz werden, innovative Ansätze zu entwickeln und in Form von konkreten Projektvorhaben zu realisieren. Um die Vielfalt der Ideen und die Potenziale der Praxisnetze zu nutzen, erfolgt die Ausschreibung themenoffen, das heißt ohne jegliche thematische Vorgabe. Das konkrete Projektthema bleibt den Praxisnetzen überlassen und richtet sich nach ihren regionalen Bedarfen.

 

Grundlage bildet § 5 der Durchführungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen gültig ab 01.01.2025.

 

Geförderte Projekte anerkannter Praxisnetze

Einige Praxisnetze nutzen bereits die Förderung der KV Nordrhein und gestalten die regionale Versorgung ganz individuell mit ihren innovativen Ideen.

Zu den geförderten Projekten