Letzte Änderung: 05.03.2025, 08:44 Uhr

Ausschreibungen von Praxisnetzen

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein fördert Projektvorhaben von anerkannten Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V mit einem Budget von bis zu 250.000 € je Projektidee. Gefördert werden Projektideen, die einen besonderen Beitrag zu einer effizienteren oder effektiveren Gesundheitsversorgung leisten.


Ziel der Ausschreibung ist es, Praxisnetzen die Möglichkeit zu bieten, ihre Projektideen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in ihrer Region umzusetzen. Sie sollen dabei unterstütz werden, innovative Ansätze zu entwickeln und in Form von konkreten Projektvorhaben zu realisieren. Um die Vielfalt der Ideen und die Potenziale der Praxisnetze zu nutzen, erfolgt die Ausschreibung themenoffen, das heißt ohne jegliche thematische Vorgabe. Das konkrete Projektthema bleibt den Praxisnetzen überlassen und richtet sich nach ihren regionalen Bedarfen.

 

Grundlage bildet § 5 der Durchführungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen gültig ab 01.01.2025.