Letzte Änderung: 30.06.2020, 08:41 Uhr

Datensicherheit: Vertraulichkeit im Empfangsbereich

Als MFA seid Ihr zur Verschwiegenheit in Bezug auf Informationen und Daten über Patienten verpflichtet. Besondere Aufmerksamkeit solltet Ihr dabei der Tätigkeit am Empfang widmen. Gespräche in der Anmeldung können von wartenden Patienten mitgehört werden. Hier solltet Ihr auf Folgendes achten:

  • Es sollte eine ausreichende Diskretionszone vorhanden sein, so dass Patienten ihre Anliegen schildern können, ohne dass neugierige Ohren mithören.
  • Telefonische Auskünfte solltet Ihr nur erteilen, wenn Ihr die Identität des Anrufers zweifelsfrei sicherstellen könnt, z. B. durch Nachfrage von ausschließlich dem berechtigten Anrufer bekannten Daten.
  • Wichtig: Nie Infos an Angehörige oder Freunde der Patienten weitergeben, solange keine Einverständniserklärung des Patienten vorliegt!
  • Verzichtet auf die namentliche Anrede bei Telefongesprächen, insbesondere in Kombination mit weiteren Behandlungsinformationen.
  • Patienten hören im Warteraum mit, der Warteraum sollte daher, wenn möglich, durch eine Tür vom Empfangsbereich getrennt sein, auch Hintergrundmusik kann helfen!
  • Bildschirme im Empfangsbereich müssen immer so aufgestellt sein, dass wartende Patienten diese nicht einsehen können.
  • Lasst keine Patientenkarteien oder sonstige Patientenunterlagen herumliegen, so dass sie eingesehen werden können.
  • Befunde oder Rechnungen sollten grundsätzlich im Umschlag übergeben werden.