Letzte Änderung: 30.06.2020, 08:42 Uhr

Datenschutz und Vertraulichkeit in den Behandlungsräumen

Nachdem wir uns kürzlich der Vertraulichkeit im Empfangsbereich gewidmet haben, geht es nun um den Datenschutz in den Behandlungsräumen. Hier ist besonders zu berücksichtigen, dass sich Patienten in den Behandlungsräumen längere Zeit unbeobachtet aufhalten können.

  • Daher ist es enorm wichtig, dass die PCs in den Behandlungsräumen nicht frei zugänglich sein dürfen. Dies könnt Ihr über Passwörter und Bildschirmschoner gewährleisten. Über die verschiedenen Möglichkeiten und was dabei zu beachten ist, informieren wir Euch in einem der folgenden Beiträge.
  • In Behandlungsräumen werden sehr vertrauliche Gespräche geführt. Insbesondere im Sommer bei geöffneten Fenstern könnte dies problematisch werden, weil Passanten draußen mithören könnten.
  • Die Tür der Behandlungsräume sollte grundsätzlich während der Behandlung geschlossen sein.
  • Achtet darauf, dass keine Unterlagen und Informationen in den Behandlungsräumen vorhergehender Behandlungen herumliegen.
  • Ihr solltet möglichst keine Telefonate in den Behandlungsraum durchstellen, wenn sich dort ein Patient in Behandlung befindet. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, sollte der Anrufer darauf hingewiesen werden, dass eine dritte Person das Gespräch gegebenenfalls mithören kann.