Letzte Änderung: 30.06.2020, 08:43 Uhr

Datenschutz gewährleisten über Bildschirmschoner

In dieser Woche widmen wir uns nochmals dem Thema Bildschirmschoner. Wie schon berichtet, sollten Computer und Monitore, sobald sie nicht beaufsichtigt sind, unbedingt mit einem Bildschirmschoner gesperrt werden. Insbesondere am Empfang und in den Behandlungsräumen solltet Ihr stets darauf achten.

  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Bildschirmschoner über ein Passwort zu aktivieren. Das kann entweder so eingestellt werden, dass der Bildschirmschoner sich automatisch z. B. nach 10 Minuten aktiviert. Das ist zwar weniger aufwändig, aber nicht zu empfehlen, denn innerhalb von 10 Minuten könnten Unberechtigte sich bereits Zugang zum Computer und allen Informationen beschaffen.
  • Wir empfehlen Euch, grundsätzlich immer den Bildschirmschoner manuell zu aktivieren, sobald Ihr Euren Arbeitsplatz verlasst. Das geht bei Windows-PCs ganz schnell über die Tastenkombination „Windows-Taste“ + „L“. Um den Bildschirmschoner wieder zu deaktivieren, müsst Ihr Euch dann mit Eurem Passwort anmelden.
  • Eine interessante Alternative zur Sperrung von Praxisrechnern bietet ein Transceiver. Das ist ein kleiner Sendechip, der an der Berufskleidung getragen werden kann. Gekoppelt mit einem Empfängerchip am USB-Anschluss des Computers wird die Nähe eines befugten Anwenders erkannt und dann der Rechner freigeschaltet. Bei wiederholtem Arbeitsplatzwechsel vereinfacht dies das An- und Abmelden am Computer.