Letzte Änderung: 12.05.2026, 09:28 Uhr
Vorprüfung der Abrechnung
Die Vorprüfung hilft Ihnen, mögliche Auffälligkeiten in Ihrer Abrechnung frühzeitig zu erkennen. Sie ersetzt jedoch nicht die fristgerechte Einreichung der Echtabrechnung.
Die Echtabrechnung muss weiterhin bis zum 12. Tag des nachfolgenden ersten Quartalsmonats eingereicht werden. Die Vorprüfung kann bis zum 20. Tag des nachfolgenden ersten Quartalsmonats genutzt werden.
Tipp: Mit der Tastenkombination STRG+F können Sie die FAQ durchsuchen und schneller an Ihr gewünschtes Ergebnis gelangen.