VertragService
Letzte Änderung: 01.07.2020, 17:37 Uhr
Lesezeit: 20 Minuten
Homöopathie-Vertrag mit der Securvita BKK
Ja
Die Teilnahme wird durch Abgabe der Teilnahmeerklärung erneut beantragt, gegebenenfalls müssen die Teilnahmevoraussetzungen – sofern diese der KV Nordrhein nicht vorliegen – eingereicht werden. Die Teilnahmeerklärung haben wir den bisherigen Teilnehmern direkt zugesandt, sie kann aber auch auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heruntergeladen werden.
Die Teilnahmeerklärungen können bei unserem Formularversand (E-Mail) bezogen oder von der Homepage der KBV heruntergeladen werden.
Jeder Arzt, der eine KV-Zulassung hat und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, darf am Vertrag teilnehmen. Das sind auch angestellte Ärzte.
Alle Versicherten der SECURVITA BKK sind teilnahmeberechtigt.
Nein
Ja, wenn EBM-Leistungen erbracht worden sind.
Die homöopathische Erstanamnese kann nach Eintritt des Versicherten in den Vertrag abgerechnet werden. Ist die Erstanamnese bereits erfolgt, ist in den Folgejahren eine erneute Erstanamnese nur bei medizinischer Indikation, insb. bei Diagnoseänderung, abrechenbar – höchstens jedoch einmal im Kalenderjahr.
Versicherte, für die im Jahr 2009 im Rahmen des IV-Vertrages gem. § 140 a SGB V bereits eine Erstanamnese erbracht wurde, ist eine Erstanamnese nach dem Vertrag gem. § 73 c SGB in diesem Jahr nicht mehr möglich.
Die überschüssigen Stunden können auf das jeweils vergangene oder das folgende Jahr angerechnet werden.
Der jährliche Nachweis der Fortbildung kann ersetzt werden durch Nachweis des gültigen Homöopathie-Diploms des DZVhÄ bzw. einer gültigen Verlängerung des Diploms des DZVhÄ. Eine Protokollnotiz wird den Vertrag entsprechend ergänzen.
Ja. Ein aktuelles Verzeichnis der teilnehmenden Ärzte wird auf der Homepage der KV Nordrhein veröffentlicht, sobald die Genehmigungen erteilt worden sind.
Bei Fragen zum Vertrag stehen Ihnen die Serviceteams der KV Nordrhein zur Verfügung. Sie erreichen die Teams telefonisch Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr.