Die KV Nordrhein-App unterstützt Sie und Ihr Praxisteam bei der digitalen Einschreibung von Patientinnen und Patienten in bestimmte Versorgungsverträge. Sie erleichtert die Verwaltung und Kommunikation rund um die Teilnahme am Vertrag und sorgt für einen sicheren und effizienten Ablauf.
Die App richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die an entsprechenden Versorgungsverträgen teilnehmen und die Einschreibung von Patienten digital abwickeln möchten.
Die App steht im Apple App Store (iOS) und im Google-Play-Store (Android) zum Download bereit. Der Download und die Nutzung der App sind kostenfrei.
Technik
Öffnen Sie die App und bestätigen Sie etwaige Sicherheitsabfragen und den Zugriff auf Ihre Kamera. Melden Sie sich parallel im KVNO-Portal an und navigieren Sie zu „Praxisdaten“. Drücken Sie unter dem Punkt „KV Nordrhein-App“ auf „Geräte verwalten" und anschließend auf „Gerät hinzufügen". Wählen Sie einen Gerätenamen und die gewünschte KIM-Adresse aus und drücken Sie auf „QR-Code anfordern". Scannen Sie nun mit dem Endgerät den angezeigten QR-Code.
Sie können die App sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem Tablet nutzen, wenn die Geräte die technischen Voraussetzungen erfüllen. Für das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist zwingend ein NFC-fähiges Geräterforderlich. Ob Ihr Gerät NFC unterstützt, entnehmen Sie bitte der Gerätebeschreibung. Für die Nutzung der App ist eine stabile Internetverbindung notwendig; ein Mobilfunkvertrag ist nicht zwingend erforderlich.
Nein. Die App funktioniert unabhängig von diesen Systemen. Für die Nutzung ist lediglich ein NFC fähiges Endgerät und eine KIM-Adresse erforderlich.
Die App funktioniert am besten auf den aktuellsten iOS- und Android-Versionen. Es werden auch ältere Versionen unterstützt, sofern sie von Apple bzw. Google noch Sicherheitsupdates erhalten.
Ja. Die App kann auf Smartphones und Tablets genutzt werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte verwenden Sie immer die aktuellste App-Version. Updates enthalten wichtige Sicherheits- und Funktionsverbesserungen.
Die PIN schützt sensible Daten und verhindert unbefugten Zugriff. Aus Sicherheitsgründen wird sie bei jedem Start der App abgefragt.
NFC steht für „Near Field Communication“. Damit können Daten kontaktlos zwischen der eGK und dem Endgerät ausgetauscht werden. Die technologische Basis ist die gleiche wie beim kontaktlosen bezahlen.
Die CAN („Card Access Number“) ist die sechsstellige Nummer auf der Vorderseite der eGK. Sie steht in der Regel unterhalb des Wortes „Gesundheitskarte“ und wird zum Einlesen der Karte benötigt. Die CAN ist ein Sicherheitsmerkmal der eGK und verhindert ein missbräuchliches Scannen.
NFC-fähige eGK erkennen Sie am NFC-Symbol auf der Karte und der CAN unterhalb des Wortes „Gesundheitskarte“. Das NFC-Symbol steht in der Regel neben dem Wort „Gesundheitskarte“.
Ihr Feedback hilft uns, die App weiterzuentwickeln. Sie können Hinweise direkt in der App im Bereich „Hinweise“ geben oder eine E‑Mail an app@kvno.de senden.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM-Nachrichten verlassen die Systeme der KV Nordrhein in der Regel innerhalb von einer Minute.
Wenn Sie eine Zeitverzögerung beim Empfang von KIM-Nachrichten feststellen, kann dies daran liegen, dass Ihr KIM-Client oder Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) die Nachrichten nicht sofort, sondern in bestimmten Zeitabständen abruft. Um die Latenz zu reduzieren, können Sie die Abrufintervalle in Ihrem PVS anpassen. Die entsprechenden Einstellungen finden Sie in der Konfiguration Ihres Praxisverwaltungssystems.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihren IT Dienstleister vor Ort oder Ihren PVS-Hersteller.
Sofern Sie mehrere KIM-Adressen haben, können Sie die zu verwendende KIM-Adresse im KVNO-Portal in der Geräteverwaltung ändern. Dort erscheinen nur KIM-Adressen, die ihr KIM-Anbieter im Verzeichnisdienst (VZD) gelistet hat. Falls Sie eine neue KIM-Adresse benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren KIM-Anbieter.
Bitte nutzen Sie die KIM-Adresse, die die Teilnahmeerklärungen empfangen soll.
Nein. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen ist die Übermittlung ausschließlich an eine KIM-Adresse möglich.
Praxisdaten
Nein, aktuell ist das nicht möglich. Für die Verwendung in der zweiten Praxis nutzen Sie bitte ein separates Endgerät.
Nein, die App synchronisiert Ihre Praxisdaten automatisch mit dem KVNO-Portal bzw. dem Arztregister.
Möglicherweise ist Ihr Vertrag noch nicht digital verfügbar oder Sie haben sich noch nicht für den Vertrag angemeldet. Neue Verträge können Sie über einen Genehmigungsantrag im digitalen Antragsmanagement des KVNO-Portals beantragen.
Die digitale Einschreibung ersetzt die Papierform. Weitere Schritte sind nicht notwendig.
Die Liste der unterstützten Krankenkassen und Verträge wird im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen kontinuierlich erweitert.
Die angezeigten Ärztinnen und Ärzte basieren auf den hinterlegten Praxisdaten. Prüfen Sie bitte zunächst, ob die Person im Bereich „Praxis“ der App aktiviert ist. Sollte dies der Fall sein, ist sie ggf. in keinem von der App unterstützten Vertrag eingeschrieben.
Rechtliches
Die Daten werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Sozialgesetzbücher (insbesondere SGB I, SGB V und SGB X) verarbeitet. Details entnehmen Sie bitte können unseren Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Zwecke des Versorgungsvertrags verarbeitet und sicher gespeichert. Details können unseren Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen entnommen werden.
Für die datenschutzkonforme Zustellung der Teilnahmeerklärung muss ein Dokumentenpasswort per SMS versandt werden. Hierzu wird die Mobilfunknummer benötigt. Diese wird nach der Verarbeitung gelöscht.
Praxisdaten lassen sich ausschließlich nach erfolgreicher PIN-Eingabe einsehen. Sie können im KVNO‑Portal die App vom Gerät entkoppeln und so die Verbindung zur Praxis aufheben. Einschreibungen über dieses Gerät sind danach nicht mehr möglich.
Nach der Einschreibung einer Patientin oder eines Patienten erhalten Sie die Teilnahmeerklärung via KIM-Nachricht. Sie können die Teilnahmeerklärung ausdrucken, ablegen oder der Patientin oder dem Patienten in Papierform übergeben.
Die Teilnahme am Versorgungsvertrag ist ohne Unterschrift nicht möglich.
Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen ist die Screenshot-Funktion deaktiviert.
Die KV Nordrhein bevorzugt die digitale Einschreibung. Papierformulare sind weiterhin möglich, sollten im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden.