Handlungsempfehlung für den Umgang mit ambulant operierenden Praxen

Ziel aller Maßnahmen bei invasiven Eingriffen/Operationen ist der Schutz von Patienten und Mitarbeitern vor nosokomialen Infektionen. Da die Risiken für nosokomiale Infektionen in den letzten Jahren gestiegen sind, besteht die Notwendigkeit, den Bedarf an Hygienefachpersonal für jede medizinische Einrichtung zu ermitteln. Das sollte auf Basis einer individuellen Risikobewertung für jede medizinische Einrichtung erfolgen.

Die Handlungsempfehlung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) bietet die Möglichkeit, die Verpflichtungen für ambulant operierende Praxen (AOP) anzupassen, die ausschließlich Operationen mit geringem und sehr geringem SSI-Risiko (surgical site Infection)  durchführen.