a) Bei einem in Einzelpraxis zugelassenen Vertragsarzt ist dieser als Weiterbilder Antragsteller und unterzeichnet die Anträge.
b) Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) stellen diejenigen Ärzte den Antrag, die über die Weiterbildungsbefugnis verfügen und unterzeichnen diesen auch.
c) Wenn ein angestellter Arzt die Weiterbildung durchführt, kann der Antrag nicht von ihm allein gestellt werden. Arbeitet der angestellte Arzt in einer Einzelpraxis muss der Praxisinhaber den Antrag mitunterzeichnen. Arbeitet er hingegen bei einer BAG/ÜBAG müssen die Partner der BAG den Antrag zusätzlich unterzeichnen.
d) Bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) muss der Antrag von dem Geschäftsführer bzw. Prokuristen des jeweiligen MVZ sowie von den zur Weiterbildung befugten Ärzten, die die jeweilige Weiterbildung durchführen, unterschrieben werden.
Der AiW muss nur die Erklärung des Arztes in Weiterbildung, die Einwilligung zur Datenerhebung sowie seinen Lebenslauf unterzeichnen, nicht jedoch den Antrag auf Förderung