Letzte Änderung: 19.11.2025, 08:23 Uhr

Ermächtigung

Tipp: Mit der Tastenkombination STRG+F können Sie die FAQ durchsuchen und schneller an Ihr gewünschtes Ergebnis gelangen.

Generell gilt

  • Versichertenpauschalen aus Kapitel 03 bis 27 sind für ermächtigte Ärztinnen und Ärzte nicht abrechnungsfähig.
  • Ausnahme: Grundpauschalen nach Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25.
  • Leistungen aus Kapitel 36 (Belegärztinnen und Belegärzte) sowie Notfalldienstleistungen sind nicht abrechnungsfähig.