Die Anzahl der zu behandelnden Patienten ist begrenzt und kann dem aktuellem Bescheid entnommen werden. Die Begrenzung der Patientenzahl ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen und kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:
Die Anzahl der Patienten richtet sich nach dem Arzt-Patienten-Schlüssel.
1 - 30 Patienten 1. Arzt (ausschließlich Facharzt für Innere Medizin/Nephrologie)
>30 - 100 Patienten 2. Arzt (ausschließlich Facharzt für Innere Medizin/Nephrologie)
> 100 – 150 Patienten 3. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend)
> 150 – 200 Patienten 4. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 200 – 250 Patienten 5. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 250 – 300 Patienten 6. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 300 – 350 Patienten 7. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 350 – 400 Patienten 8. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 400 – 450 Patienten 9. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 450 – 500 Patienten 10. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 500 – 550 Patienten 11. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 550 – 600 Patienten 12. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )
> 600 – 650 Patienten 13. Arzt (nur Facharzt für Innere Medizin ausreichend )