Verordnung Letzte Änderung: 11.09.2026, 12:35 Uhr

Cannabisverordnung

Die Verordnung von Cannabis-Blüten zulasten der GKV ist seit dem 30. Juli 2026 mit Inkrafttreten des GKV-BStabG nicht mehr möglich. Patientinnen und Patienten, die bisher auf Cannabis-Blüten eingestellt waren, müssen daher umgestellt werden. Des Weiteren ist die Ersttherapie von nicht-vorbehandelten Cannabispatientinnen und -Patienten neu geregelt worden.

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Weiterversorgung bisheriger Cannabis-Patienten