Heilmittel Beratung Letzte Änderung: 23.06.2020, 09:49 Uhr

Vergütungs-Stammdatei für Heilmittel

Bundesweit einheitliche Heilmittelpreise seit dem 1. Juli 2019

Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gelten seit dem 1. Juli 2019 bundesweit einheitliche Preise für Heilmittel. Dabei haben sich der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände wie im Gesetz vorgesehen auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position verständigt.

Die entsprechenden Preislisten für Ergotherapie, Ernährungstherapie, Physiotherapie, Podologie sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie wurden fristgerecht durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Die mögliche Einbindung der Heilmittelpreise in die ärztliche Verordnungssoftware wird hiermit deutlich erleichtert. Pro Heilmittelbereich ist nur noch eine bundesweite Preisliste gültig.