Abrechnung EBM Qualität KVNO aktuell Letzte Änderung: 14.11.2022 10:32 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Zuschläge bei Qualitätssicherung Nierenersatztherapie verlängert
Die Zuschläge für den Dokumentationsaufwand bei der Qualitätssicherung für die Nierenersatztherapie können noch bis zum Jahresende abgerechnet werden.
Der Bewertungsausschuss hat sie um ein Quartal verlängert, da die Beratungen über die Zukunft der Zuschläge andauern. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte 2020 die Aufnahme des Verfahrens „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen“, kurz QS NET, in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen.
Für den Dokumentationsaufwand, der den Praxen durch die Umstellung entsteht, wurden für einen befristeten Zeitraum Zuschläge eingeführt: die GOP 04567 und 13603. Es handelt sich dabei um Zuschläge im Zusammenhang mit der GOP 04562 beziehungsweise der GOP 13602 für die kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten beziehungsweise einer dialysepflichtigen Patientin.
Mit dem nun gefassten Beschluss des Bewertungsausschusses konnten die Zuschläge bis Ende Dezember 2022 verlängert werden. Allerdings erfolgt die Vergütung der GOP 04567 und 13603 seit dem 1. Oktober 2022 innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Der Bewertungsausschuss hat nun ein Quartal Zeit, die Überprüfung abzuschließen ob eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Regelungen erforderlich ist.