Telemedizin Praxisinformation Letzte Änderung: 25.09.2025 08:06 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Videosprechstunde: Zuschlag für Authentifizierung wird weiterhin gezahlt
Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag.
Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung erneut verlängert – bis zum 31. Dezember 2026. Somit erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten weiterhin einen Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden.
Perspektivisch soll die Authentifizierung auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Da diese weiterhin nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, müssen Praxen die Daten der elektronischen Gesundheitskarte wie bisher händisch erfassen, wenn der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht oder noch nie in der Praxis war.
GOP für unbekannte Patienten
Praxen rechnen in diesen Fällen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 (10 Punkte) für den Zuschlag zur Authentifizierung neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die GOP wurde vor sechs Jahren befristet in den EBM aufgenommen und seitdem mehrfach verlängert. Sie wird entbehrlich, wenn Versicherten und Praxen flächendeckend eine technische Lösung zur Authentifizierung für die Videosprechstunde zur Verfügung steht. /KBV