Verordnung KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Verordnungsinformation zu Verbandstoffen aktualisiert
Der Markt für Verbandstoffe ist groß und unübersichtlich. Allein in Nordrhein wurden 2024 für 166 Millionen Euro Verbandstoffe zulasten der GKV über Apotheken abgerechnet.
Die Verordnungsfähigkeit von Verbandstoffen – insbesondere von „Sonstigen Produkten der Wundbehandlung“, die auch eine therapeutische Wirkung entfalten – soll künftig über die Arzneimittel-Richtlinie geregelt werden. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2025 (wir berichteten in der letzten Ausgabe der KVNO aktuell).
Es liegt im Verantwortungsbereich einer Praxis, Verbandstoffe wirtschaftlich zu verordnen. Daher sollten Sie Vorschläge von Wundmanagern, besonders von kommerziellen Anbietern, kritisch hinterfragen. Keinesfalls sollten Blankorezepte ausgestellt und sollte die Auswahl des Verbandstoffs Dritten überlassen werden.