EBM Impfung KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.02.2026 10:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Vergütungsanpassung Schutzimpfungen

Zum 1. Januar 2026 wurden die Vergütungen für Schutzimpfungen im Rahmen der regionalen Impfvereinbarung in Nordrhein angepasst. Die Erhöhung erfolgt entsprechend der Steigerung des Orientierungswertes um 2,8 Prozent.

Die Anpassung betrifft alle Leistungen, die im Rahmen des Vertrags über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen zwischen der KV Nordrhein und den nordrheinischen Krankenkassen und Kassenverbänden vereinbart sind. Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der „Anlage 2 zur Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen (KV Nordrhein – nordrheinische Krankenkassen/-verbände), gültig ab 17. November 2025, Version 1.1 vom 
1. Januar 2026“.