Abrechnung Letzte Änderung: 20.05.2022 14:15 Uhr

Vergütung für vorläufige DiGA vereinbart

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben zum 1. Mai zwei neue Pauschalen für vorläufig aufgenommene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vereinbart.

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Digitale Zukunft in der Medizin

So gibt es die neue Pauschale 86700 zur Vergütung der Verlaufskontrolle und Auswertung einer vorläufigen DiGA, die mit 7,12 Euro vergütet wird. Die Leistung ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, aber im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal. Sie ist im Behandlungsfall nicht neben der Erstverordnung derselben DiGA (GOP 01470) berechnungsfähig.

Die Praxis hat bei der Berechnung die Pharmazentralnummer (PZN) der DiGA anzugeben, für die diese Verlaufskontrolle berechnet wurde. Erfolgen bei einem Versicherten im Behandlungsfall mehrere Verlaufskontrollen von unterschiedlichen DiGA, kann die Leistung auch mehrfach berechnet werden.

Folgende Fachgruppen sind berechnungsfähig: Hausärzte, Kinderärzte, Internisten mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen), Gynäkologen, Orthopäden, Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie), Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie von Fachärzte, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie.

Zurzeit kann die Leistung für folgende DiGA berechnet werden: Zanadio, lnvirto - Die Therapie gegen Angst, Cankado Pro-React Onco, Mawendo, Oviva Direkt für Adipositas und compagnion patella.
Eine weitere Pauschale betrifft die Erstverordnung einer vorläufigen DiGA durch Kinderärzte. Diese können für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren die Leistung 86701 in Höhe von 2,00 Euro abrechnen. Rehappy, Mawendo und compagnion patella sind als DiGa vorläufig aufgenommen worden. Diese Leistung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.