Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 13.09.2022 14:38 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Vergütung für psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung

Die Vergütung für die neue Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen ist jetzt geregelt. Damit kann das Versorgungsprogramm zum 1. Oktober 2022 starten.

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Zum 1. Oktober 2022 startet ein neues Programm zur Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen. Die Vergütung dafür steht nun fest.

Kern der ambulanten Komplexversorgung ist eine aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Behandlung mit dem Ziel, Versorgungsbrüche zu vermeiden und die Betroffenen bei einem eigenständigen Leben zu unterstützen. Dazu werden mehrere neue Leistungen für zusätzlich anfallende Aufgaben wie die Eingangssprechstunde, die Koordination der Behandlung und die Fallkonferenzen in den EBM aufgenommen.

Es gibt neun Gebührenordnungspositionen (GOP) für die ambulante Komplexversorgung, die ab 1. Oktober in einem neuen Abschnitt 37.5 im EBM aufgeführt sind.

Dazu gehören die Eingangssprechstunde (GOP 37500) und die differentialdiagnostische Abklärung (GOP 37510). Für je vollendete 15 Minuten werden jeweils 26,02 Euro (231 Punkte) gezahlt. Beide Leistungen sind bis zu viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die GOP 37510 für die Differentialdiagnostik können ausschließlich Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie abrechnen.

Für das Erstellen des Gesamtbehandlungsplans kann der Bezugsarzt oder die Bezugsärztin beziehungsweise der Bezugstherapeut oder die Bezugstherapeutin die GOP 37520 einmal im Krankheitsfall abrechnen (448 Punkte/50,47 Euro). Der Bezugsarzt oder -psychotherapeut beziehungsweise die Bezugsärztin oder -psychotherapeutin, der/die die zentrale Ansprechperson für den Patienten oder die Patientin ist, kann außerdem für zusätzliche Aufgaben einmal im Quartal die GOP 37525 (450 Punkte/50,70 Euro) ansetzen. In dieser Zusatzpauschale ist zum Beispiel die Aktualisierung des Behandlungsplans enthalten.

Eine weitere Zusatzpauschale gibt es für Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände des Netzverbundes, die GOP 37570 (200 Punkte/22,53 Euro) kann der Bezugsarzt oder -psychotherapeut beziehungsweise die Bezugsärztin oder -psychotherapeutin einmal im Quartal abrechnen.

Zwei neue Leistungen gibt es zudem für die Koordination der Versorgung durch eine Medizinische Fachangestellte beziehungsweise einen Medizinischen Fachangestellten oder eine Person, die beispielsweise in psychiatrischer häuslicher Krankenpflege ausgebildet ist. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, den Patienten oder die Patientin dabei zu unterstützen, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen wahrzunehmen. Der Bezugsarzt oder -psychotherapeut beziehungsweise die Bezugsärztin oder -psychotherapeutin kann hierfür einmal im Quartal die GOP 37530 (577 Punkte/65,01 Euro) abrechnen. Muss der Patient oder die Patientin zu Hause aufgesucht werden, ist die GOP 37535 (166 Punkte/18,70 Euro) berechnungsfähig.

Extra vergütet werden außerdem die Fallbesprechungen, die auch telefonisch oder per Video durchgeführt werden können. Die GOP 37550 (128 Punkte/14,42 Euro je zehn Minuten) kann bis zu viermal im Quartal berechnet werden. Nimmt eine nicht ärztliche Person an der Besprechung teil, zum Beispiel ein Ergotherapeut oder eine Ergotherapeutin, rechnet der Bezugsarzt oder -psychotherapeut beziehungsweise die Bezugsärztin oder -psychotherapeutin zusätzlich die GOP 37551 (128 Punkte/14,42 Euro je zehn Minuten) ab.

Die neuen Leistungen der ambulanten Komplexversorgung können Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Psychotherapie und Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten abrechnen, die sich in einem regionalen Netzverbund zusammengeschlossen haben. Der Netzverbund benötigt zudem eine Genehmigung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.

 

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