Abrechnung DMP EBM Honorar Kodierung Service KVNO aktuell Letzte Änderung: 23.09.2020 07:09 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Vergütung für Amyloid-PET bei Demenz unklarer Ursache
Zum 1. Oktober 2020 wird der Abschnitt 61.5 neu in den Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Dieser beinhaltet Gebührenordnungspositionen (GOP) zu der Erprobungs-Richtlinie „Amyloid-PET“.
Im Rahmen der Erprobung soll die Frage beantwortet werden, ob Patienten mit einer Demenz unklarer Ursache von einer Amyloid-PET-Untersuchung zusätzlich zur Standarddiagnostik profitieren könnten. Die PET-Diagnostik könnte möglicherweise Medikationsänderungen bewirken, die die kognitive Leistungsfähigkeit der Patienten verbessern. Vorteil für Patienten: Sie müssten nicht so häufig in einer Klinik behandelt werden.
GOP | Beschreibung | Bewertung |
---|---|---|
61070 | Pauschale für die Amyloid-Positronenemissionstomografie im Rahmen der Erprobungsrichtlinie Amyloid-PET | 3.653 Punkte/401,36 Euro |
61071 | Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.5.2 (nur für Krankenhäuser berechnungsfähig) | 6,10 Euro |
Die GOP 61070 und 61071 sind jeweils einmal im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie „Amyloid-PET“ berechnungsfähig. Die Kosten für den eingesetzten Tracer und mit der Beschaffung des Tracers anfallende Transportkosten sind gemäß Abschnitt 60.1.2.2 EBM gesondert berechnungsfähig.
KVNO aktuell 09+10 (PDF, 4,2 MB)
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