KVNO aktuell Covid19 Letzte Änderung: 19.05.2023 00:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Vergütung der COVID-19-Impfung geregelt – Honorar für Influenza-Impfung angehoben

Nach mehreren Verhandlungsrunden hat sich die KV Nordrhein mit den Krankenkassen im Rheinland auf eine Vergütung der COVID-19-Impfung geeinigt. Auch zu weiteren Punkten konnten erfolgreich Anpassungen verhandelt werden.

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© Alexander Raths | AdobeStock
Seit Mai ist die Corona-Impfung Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung in Nordrhein.

COVID-19-Impfung: Ab dem 2. Mai 2023 ist die COVID-19-Impfung in Nordrhein Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung und wird mit 15 Euro vergütet. Dieser Betrag schließt auch die Vergütung des derzeitigen Mehraufwands ein, der unter anderem durch die Handhabung der Mehrdosenbehältnisse und die erweiterten Dokumentationsverpflichtungen entsteht. Ebenso sind damit Auslagen für das Impfzubehör wie Spritzen und Kanülen abgegolten. Eine Ausnahme gilt für die gegebenenfalls erforderliche Kochsalzlösung bei einer COVID-19-Impfung. Diese kann ab 2. Mai über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen werden. Hierzu wird die SSB-Vereinbarung entsprechend angepasst.

Die COVID-19-Impfung wird wie folgt dokumentiert:

Tabelle zur Covid-19-Impfung
© KV Nordrhein

Influenza-Impfung: Für die Impfung gegen Influenza erhalten Ärztinnen und Ärzte rückwirkend zum 1. April 2023 10 Euro (zuvor: 8,31 Euro). Dies entspricht einer Steigerung von 20,4 Prozent. Zudem wird die Vergütung der Influenza-Impfung sowie auch aller weiteren Impfungen der regionalen Impfvereinbarung (Ausnahme: COVID-19-Impfung) zum 1. Januar 2024 sowie in den Folgejahren – wie bisher – um die jährliche Steigerung des Orientierungswertes angehoben.