Abrechnung Vertrag EBM KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Überweisung zur Strahlentherapie bei vollstationärem Aufenthalt: Anpassung des Bundesmantelvertrags – Ärzte (BMV-Ä)

Wenn während eines vollstationären Aufenthalts auf Veranlassung des Krankenhauses eine ambulante Strahlentherapie notwendig werden sollte, muss die Patientin oder der Patient dafür nicht mehr unbedingt an die Vertragsarztpraxis überwiesen werden.

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Zum 1. April 2025 wurde der Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) entsprechend angepasst. Voraussetzung hierfür ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für die ambulante Durchführung von strahlentherapeutischen Leistungen festgestellt wird. Das gilt für: 

Fälle, in denen die strahlentherapeutische Behandlung während des vollstationären Aufenthalts fortgeführt oder entsprechend eines vor Aufnahme erstellten Therapieplans begonnen wurde.
Fälle, in denen sich die Notwendigkeit einer strahlentherapeutischen Behandlung erst während des vollstationären Aufenthalts ergibt oder der vollstationäre Behandlungsbedarf bereits seit Beginn der Strahlentherapie besteht (insbesondere bei Krankenhäusern ohne Versorgungsauftrag für strahlentherapeutische Leistungen relevant). 

Strahlentherapeutische Praxen legen dafür im Praxisverwaltungssystem einen Abrechnungsfall der Scheinuntergruppe 00 „Ambulante Behandlung“ an und kennzeichnen diesen Fall bitte mit der Symbolnummer 99995.

 

Zum Hintergrund

Seit dem 12. Dezember 2024 gehört die Strahlentherapie nicht mehr zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn die Durchführung durch Dritte (niedergelassene strahlentherapeutische Praxen) medizinisch erforderlich ist.

Für stationäre Patientinnen und Patienten bedeutet die gesetzliche Änderung, dass sie für die Bestrahlung an die vertragsärztliche Versorgung übergeben werden können – insbesondere am selben Gerät. Das grundsätzliche Verbot, dass eine Behandlung parallel in einer vertragsärztlichen Praxis durchgeführt wird, gilt dann nicht mehr: Die Strahlentherapie kann als EBM-Leistung durchgeführt und abgerechnet werden.