IT KVNO aktuell Letzte Änderung: 19.05.2023 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

TI: Ausgabeprozess bei SMC-B zum 3. April geändert

Praxen benötigen zwingend einen Praxisausweis, die SMC-B-Karte. Sie ist der Schlüssel zur Authentisierung in der Telematikinfrastruktur (TI).

Die Karte wird in das eHealth-Terminal gesteckt, welches mit dem Konnektor verbunden ist. Die SMC-Bs müssen in den Antragsportalen der Kartenhersteller medisign GmbH, T-Systems International GmbH oder D-Trust GmbH beantragt werden. Wegen neuer Sicherheitsanforderungen haben die Kartenhersteller den Herausgabeprozess der Praxisausweise zum 3. April 2023 angepasst.


Neue Sicherheitsanforderungen der gematik erfordern seit dem 3. April 2023, die Identität von Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern bei der Bestellung eines Praxisausweises zu verifizieren. Hierfür wurde analog zur Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises das PostIdent-Verfahren eingeführt. Der neue Prozess der Kartenherausgabe gliedert sich in folgende Schritte:

  • Der Praxisausweis wird über das Antragsportal der Kartenhersteller bestellt.
  • Anschließend muss der Antragsstellende sich in einer Filiale mithilfe eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren lassen.
  • Nach erfolgter Durchführung dieser sicheren Identifizierung wird der Antragsstatus im Portal auf Freigabe gesetzt und kann erst dann von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Produktion freigegeben werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen insbesondere, ob der Antragsstellende berechtigt ist und alle Daten korrekt sind. 
  • Im nächsten Schritt wird die Karte produziert und anschließend per Einschreiben versendet. PIN und PUK werden zeitlich versetzt versendet.
  • Nach Erhalt der Karte muss diese im Antragsportal freigeschaltet werden.

Verlängerte Bearbeitungszeiten

Der neue Prozess erhöht die Sicherheit bei der Ausgabe, führt aber auch zu einer längeren Bearbeitungszeit: Von der Beantragung im Portal über das PostIdent bis zur Produktion und Auslieferung der SMC-B per Einschreiben in die Praxis benötigt der Prozess mindestens vier bis sechs Wochen. Praxen sollten die Änderungen beim Ausgabeprozess und die längeren Bearbeitungszeiten bei allen Bestellungen einkalkulieren. Dies gilt sowohl für Erst- als auch für Folgebestellungen.

Wichtig zu wissen

Wie bei den Konnektoren laufen auch die Zertifikate der SMC-B-Karten nach fünf Jahren ab. Bei vielen Praxen ist das dieses Jahr der Fall. Praxen sollten daher die Laufzeit ihrer Praxisausweise prüfen und rechtzeitig eine neue Karte bestellen. Ohne gültige SMC-B ist eine Anbindung an die TI und somit auch zum Beispiel die Nutzung neuer medizinischer Anwendungen, etwa der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen, nicht möglich.