IT KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Telematikinfrastruktur: SMC-B-Karte - Einlasskontrolle

Sie ist der Zugangsschlüssel zur Telematik-infrastruktur (TI) – die SMC-B-Karte. Ablauf der Gültigkeit oder Änderungen der BSNR beziehungsweise Personenkonstellation erfordern besondere Aufmerksamkeit, sonst droht der Verlust des TI-Zugangs.

Die SMC-B-Karte (auch als „Praxisausweis“ bezeichnet) ist der technische Schlüssel der Praxis für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur (TI). Institutionen im Gesundheitswesen – wie Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken – benötigen diese kleine „SIM-Karte“, um die Anwendungen der TI zu nutzen. Eine dieser Anwendungen ist die elektronische Patientenakte (ePA für alle), mit der berechtigte Institutionen auf die Daten all jener Patientinnen und Patienten zugreifen können, die sie behandeln. Die Daten sind gut geschützt und nur durch die Kombination vieler Sicherheitsschlüsselkomponenten zugänglich. Eine davon ist die SMC-B, die zur Authentisierung bei Zugriff dient.

Alle fünf Jahre eine neue Karte

Ist die SMC-B-Karte in das Kartenterminal gesteckt und konfiguriert, sorgt sie für eine sichere Anbindung an die TI. Da die Karte in der Regel fünf Jahre gültig ist, kann leicht vergessen werden, sie rechtzeitig zu erneuern. Deshalb sollten Praxisinhaberinnen und -inhaber vor allem in drei Situationen an die SMC-B-Karte denken:

1. Die SMC-B-Karte läuft ab
Rechtzeitig vor Ablauf sollten Praxisinhaber eine neue SMC-B-Karte bestellen. Je nach Anbieter (Trust Service Provider) kann es bis zu zwölf Wochen dauern, eine neue Karte zu erhalten. Daher ist es am besten, das Ablaufdatum zu prüfen und sich eine Erinnerung im Kalender einzurichten – das erleichtert die frühzeitige Nachbestellung.

2. Wechsel der BSNR oder Aufgabe der Praxis
Die SMC-B-Karte ist mit der Betriebsstättennummer (BSNR) verknüpft – hier ist also besondere Aufmerksamkeit gefragt. Denn, wenn sich die BSNR ändert oder durch die Praxisaufgabe erlischt, müssen Praxisinhaber die SMC-B-Karte rechtzeitig kündigen und eine Sperrung veranlassen. Dazu sind Ärztinnen und Ärzte sogar vertraglich verpflichtet. Gleichzeitig stellen sie auf diese Weise sicher, dass sie keine weiteren Kosten tragen müssen. 

Bekommt die Praxis eine neue BSNR, zum Beispiel durch eine Änderung der Praxiskonstellation oder eine Übergabe? In dem Fall muss eine neue SMC-B-Karte bestellt werden – es ist nicht erlaubt, die alte Karte weiterzunutzen. Schließt ein Arzt seine Praxis? Dann kann er seine letzte Abrechnung über das KVNO-Portal hochladen, auch ohne SMC-B-Karte. 

3. Bei Wechsel der Personenkonstellation auch bei gleichbleibender BSNR
Wichtig für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Verlässt die Person, die die SMC-B-Karte beziehungsweise den Praxisausweis beantragt hat, die Praxis, ist ebenfalls eine neue SMC-B-Karte zu bestellen.

Sicherer Zugang, gemeinsame Verantwortung 

Der Praxisausweis ermöglicht Praxen einen geschützten Zugang zur TI. Damit dieser Zugang sicher bleibt, ist es wichtig, dass nur Praxisausweise aktiv sind, die auch tatsächlich genutzt werden. Jeder Ausweis ist einer bestimmten Betriebsstättennummer (BSNR) zugeordnet – und die Praxisleitung sollte darauf achten, dass die Nutzung korrekt erfolgt.

Bei Fragen hilft die IT-Beratung der KV Nordrhein: it-beratung@kvno.de, weitere Infos finden Sie auf unserer TI-Seite.

Neue BSNR: Folgen für TI

Bei einer Änderung der BSNR muss eine neue SMC-B-Karte beantragt werden, wodurch automatisch auch eine neue Telematik-ID erzeugt ist. Da die KIM-Adresse an diese ID gekoppelt ist, ist in diesem Fall ebenfalls eine neue KIM-Adresse erforderlich.

Sperrung der Karte vier Wochen nach Ablauf
Die KV Nordrhein überprüft die Gültigkeit der im Verzeichnisdienst (VZD) verfügbaren Telematik-IDs – und damit der gültigen Betriebsstätten. Vier Wochen nach Ablauf einer BSNR sperrt die KV Nordrhein diese Daten im VZD. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung der Telematikinfrastruktur spürbar eingeschränkt: Ärztinnen und Ärzte können dann beispielsweise den E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) nicht mehr nutzen, keine eAU und eArztbriefe ausstellen und haben keinen Zugang zur ePA mehr. Im Anschluss folgt die vollständige Sperrung der SMC-B-Karte.