IT Service KVNO aktuell Letzte Änderung: 07.05.2025 10:10 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Telematikinfrastruktur: eine Anwendung, viele Funktionen

Nutzen Sie in Ihrer Praxis KIM bereits in vollem Umfang? Wir zeigen, wie das E-Mail-System Ihren Arbeitsalltag erleichtert.

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© KV Nordrhein

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist längst im Versorgungsalltag angekommen. Das e-Rezept hat sich bewiesen, derzeit steht die Einführung der elektronischen Patientenakte im Fokus. Auch die Anwendung KIM ist ein wichtiger Bestandteil der TI. KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“, basiert auf einem sicheren E-Mail-System und ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente. Doch KIM kann weit mehr als das: Sie können nicht nur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit KIM versenden, sondern auch Nachrichten, elektronische Arztbriefe und die Quartalsabrechnung an die KV Nordrhein. Zudem können Sie mit der Anwendung Hybrid-DRG-Abrechnungen an die KV Nordrhein übermitteln, sofern Ihr PVS dies unterstützt. 

Seit kurzem ist der Medizinische Dienst Nordrhein an KIM angeschlossen. Arztpraxen können zum Beispiel Befunde oder Arztbriefe zu Anfragen des Medizinischen Diensts darüber versenden. 
Weitere Anwendungen etabliert die KV Nordrhein im Laufe des Jahrs, da der E-Mail-Vorgänger „KV-Connect“ Mitte Oktober vom Netz genommen wird. Darüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Im Blickpunkt: der eArztbrief

Die meisten Praxen verwenden täglich KIM zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen. Einige Praxen nutzen auch den eArztbrief.

Mittlerweile werden in Nordrhein etwa 300.000 eArztbriefe pro Monat per KIM versendet, Tendenz steigend. Alle Praxen, die bereits die eAU einsetzen, sind gut auf den eArztbrief vorbereitet. Sie benötigen – sofern nicht schon vorhanden – ein zertifiziertes eArztbrief-Modul in ihrem Praxisverwaltungssystem. 
 

eArztbriefe lassen sich einfach erstellen, versenden und empfangen. Ein Austausch zwischen zwei Praxen beispielsweise über das Krankheitsbild einer gemeinsamen Patientin ist ohne Zeitverlust möglich, der aufwändige Faxversand entfällt. Doch wie genau die Anwendung funktioniert, hängt vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem ab.

So erstellen und versenden Sie eArztbriefe:

1.    Sie erstellen einen eArztbrief direkt in Ihrer Praxissoftware – so als würden Sie einen herkömmlichen Arztbrief schreiben.
2.    Relevante Informationen wie Diagnosen, Medikation oder Bilddateien fügen Sie elektronisch hinzu – bei manchen Systemen mit nur einem Mausklick.
3.    Anschließend signieren Sie den eArztbrief mit Ihrem eHBA. Empfehlenswert ist die Komfortsignatur, mit der Sie bis zu 250 Dokumente wie Briefe oder Rezepte am Tag unterzeichnen können, ohne die PIN immer wieder neu eingeben zu müssen.
4.    Ist der Brief fertig, fügen Sie die KIM-Adresse der empfangenden Praxis ein. Sollten Sie sie nicht schon in Ihrem elektronischen Adressbuch gespeichert haben, finden Sie sie im zentralen KIM-Adressbuch, dem sogenannten Verzeichnisdienst der TI, „VZD“.
5.    Nun senden Sie den eArztbrief wie eine E-Mail ab. Der Brief wird verschlüsselt an die empfangende Stelle übermittelt.
6.    Der versendete eArztbrief wird automatisch in Ihrem PVS in der Patientenakte hinterlegt.

So empfangen Sie eArztbriefe:

1.    Kommt ein eArztbrief in Ihrer Praxis an, wird er automatisch entschlüsselt und in Ihrem Posteingang für KIM-Nachrichten – ähnlich wie in einem herkömmlichen E-Mail-Programm – angezeigt.
2.    Das PDF-Dokument kann nun direkt der jeweiligen Patientenkartei zugeordnet und dort gespeichert werden.      Thorsten Hagemann

KIM-Adressbuch: der Verzeichnisdienst

Sie wollen einen eArztbrief an eine Kollegin oder einen Kollegen schicken und haben die KIM-Adresse nicht? Das zentrale Adressbuch der TI hilft: Im Verzeichnisdienst (VZD) sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Telematikinfrastruktur mit ihren KIM-Adressen aufgeführt. Aktuell sind dies mehr als 140.000 Einträge. Neben den Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können Sie auch Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeheime, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und die KBV einfach und sicher über den Kommunikationsdienst KIM einfach und sicher erreichen.

Je nach Umsetzung im PVS ist die Suche nach Adressaten unterschiedlich gestaltet. Gegebenenfalls werden Sie in der KBV-Kollegensuche (https://kollegensuche.kv-safenet.de/pages/index.xhtml ) schneller fündig. Dort können Sie alle KIM-Adressen, die Sie öfter benötigen, elektronisch hinterlegen. Immer mehr Praxen geben ihre KIM-Adresse bei ihren Kontaktdaten beispielsweise auf der Internetseite an, sodass Sie nicht im zentralen Adressbuch suchen müssen. Oder fragen Sie direkt nach, welche KIM-Adresse die Praxis nutzt. Generell empfiehlt es sich, ein eigenes Adressbuch anzulegen. So können Sie schneller Adressaten auswählen, vergleichbar mit den Fax-Schnellwahltasten.

Tipp: Damit Ihre Kolleginnen und Kollegen Sie leichter finden, geben Sie am besten die eigene KIM-Adresse zum Beispiel auf dem Briefkopf der Praxis, auf der Website, in Arztbriefen oder Befunden und auf Visitenkarten an.

KV-Connect wird abgeschaltet – Umstellung auf KIM erforderlich

KV-Connect, bisher eine Möglichkeit zum Versand sensibler Daten, wird zum 20. Oktober 2025 endgültig abgeschaltet. Die Umstellung auf KIM (Kommunikation im Medizinwesen) in den Praxisverwaltungssystemen muss daher bis spätestens 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Ab der Abrechnung für das 4. Quartal 2025 ist eine Übermittlung über KV-Connect nicht mehr möglich. Stattdessen können Sie KIM oder das KVNO-Portal nutzen. Die letzte Abgabe der KV-Abrechnung über KV-Connect kann somit im 3. Quartal 2025 erfolgen. 

Alle weiteren KV-Connect-Anwendungen werden rechtzeitig auf alternative Lösungen umgestellt. Über Details zur Migration und zum weiteren Vorgehen informieren wir Sie in unserem Newsletter KVNO-Praxisinformation.

Österreich: Aus fürs Faxen im Gesundheitswesen

Seit Anfang 2025 verbietet Österreich den Fax-Versand von Gesundheitsdaten. Das Faxverbot gilt für alle medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Facharztpraxen, Laboratorien und Radiologen. Der Grund: Faxe sind unverschlüsselt und können leicht abgefangen oder fehlgeleitet werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sensible Gesundheitsdaten in die falschen Hände geraten. Das kann schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Personen haben, einschließlich Datenschutzverletzungen und Identitätsdiebstahl.