Impfung KVNO aktuell Praxisinformation Letzte Änderung: 09.02.2026 13:06 Uhr Lesezeit: 3 Minuten
STIKO-Empfehlungen 2026
Überblick über Impfungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen und den Impfkalender 2026 aktualisiert. Für die Impfung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung hier der Überblick:
RSV: Zusätzliche Empfehlung für den mRNA-Impfstoff als Standard- (ab 75 Jahre) und Indikationsimpfung (60 bis 74 Jahre). Die Empfehlung wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) übernommen und kann mit den Symbolnummern (SNR) 89137 (Standardimpfung) und 89138 (Indikationsimpfung) abgerechnet werden.
Influenza: Zusätzliche Indikationsimpfung oder berufliche Impfung für Personen, die im privaten Umfeld oder arbeitsbedingt häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln oder Robben haben. Die Empfehlung wurde in die SI-RL übernommen und kann unverändert mit den SNR 89112 und 89112Y (Reiseindikation) abgerechnet werden.
Herpes Zoster: Erweiterte Altersangabe für die Indikationsimpfung (neu: ab 18 Jahre). Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die Indikationsimpfung aufgrund erhöhter gesundheitlicher Gefährdung enger gefasst: 1. infolge einer angeborenen beziehungsweise erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz oder 2. infolge einer schweren Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung (Beispiele siehe SI-RL). Die Änderungen in der SI-RL sind noch nicht in Kraft getreten.
Meningokokken: Standardimpfung für Kinder von zwölf bis 14 Jahren mit einem quadrivalenten ACWY-Impfstoff (Abrechnung mit der SNR 89140, noch nicht in Kraft) anstelle der Impfung mit dem monovalenten C-Impfstoff mit zwölf Monaten (Streichung der SNR 89114). Die Änderungen in der SI-RL sind noch nicht in Kraft.
Pneumokokken: Indikationsimpfung im Alter von zwei bis 17 Jahren mit einem 20valenten Impfstoff (PCV20) anstelle des 23valenten Polysaccharidimpfstoffes (PPSV23). Die Änderungen wurden noch nicht in die SI-RL übernommen.
Hib: Anpassung der Indikationsimpfempfehlung und der Empfehlungen zur postexpositionellen Chemoprophylaxe im Rahmen von Hib-Ausbruchsgeschehen. Keine Anpassung der SI-RL nötig.
Chikungunya: Reiseimpfung und berufliche Indikation für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Chikungunya-Viren gemäß Biostoffverordnung ausüben. Die Änderungen in der SI-RL sind zum 25.10.2025 in Kraft getreten. Bei beruflicher bzw. Reiseindikation kann die Impfung mit der SNR 89139Y abgerechnet werden.
Mpox: Anpassung der Impfempfehlungen für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko und für die berufliche Indikation für Personen, die gezielte Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Mpox-Viren (MPXV) ausüben. Die Änderungen in der SI-RL sind zum 25.10.2025 in Kraft getreten. Die Abrechnung erfolgt unverändert mit der SNR 89135.