Vertrag KVNO aktuell Letzte Änderung: 19.05.2022 00:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Regionale Onkologie-Vereinbarung geändert
Die KV Nordrhein hat mit den Krankenkassen zum 1. April 2022 eine Anpassung der regionalen Onkologie-Vereinbarung abgestimmt. Hintergrund ist die im Mai 2021 angepasste Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung des Prostatakarzinoms.
Bei einem metastasierten Prostatakarzinom ist seit der Leitlinien-Anpassung nun eine kombinierte antiandrogene Therapie angezeigt, bestehend aus einem GnRH-Analoga (Depot-Injektion) und einem oralen Antiandrogen der neuesten Generation (Apalutamid, Enzalutamid, Abirateronacetat). Damit hat sich die antiandrogene Therapie beim Prostatakarzinom deutlich verändert.
Sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben die antiandrogene Therapie deshalb zum Inhalt der onkologischen Versorgung gemacht. Seit dem 1. Oktober 2021 ist daher die Kostenpauschale 86520 der Anlage 7 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) bei einer kombinierten antiandrogenen Therapie abrechenbar. Zusätzlich zur Anlage 7 BMV-Ä gibt es in Nordrhein eine regionale Onkologie-Vereinbarung. Diese unterscheidet zwei Genehmigungsumfänge. So beinhaltet die „große“ Genehmigung alle Kostenpauschalen der Anlage 7 BMV-Ä; die „kleine“ Genehmigung beinhaltete bislang lediglich die Kostenpauschalen 86512 und 86514. Dies hatte zur Folge, dass die neue Therapiemöglichkeit von Inhabern der „kleinen“ Genehmigung der regionalen Onkologie-Vereinbarung bislang nicht abgerechnet werden konnte.
Zum 1. April 2022 wurde die Kostenpauschale 86520 nun auch in den Genehmigungsumfang der „kleinen Genehmigung“ aufgenommen. Für Ärztinnen und Ärzte, die bereits an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen und eine „kleine“ Genehmigung durch die KV Nordrhein zur Teilnahme und Abrechnung der Symbolnummern (SNR) 86512 und 86514 erhalten haben, wird der Abrechnungsumfang um die SNR 86520 erweitert, ohne dass es einer erneuten Antragsstellung bedarf. Damit kann die Kostenpauschale 86520 seit dem 1. April 2022 auch von den „kleinen“ Genehmigungsinhabern abgerechnet werden.