Vertrag Impfung KVNO aktuell Letzte Änderung: 14.07.2020 17:28 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Regionale Impfvereinbarung: Neue Vergütungen ab 15. Juli
Zum 15. Juli 2020 wurden in Nordrhein Vergütungen für neue Impfungen in die regionale Impfvereinbarung aufgenommen.

Zum 15. Juli 2020 wurden in Nordrhein Vergütungen für neue Impfungen in die regionale Impfvereinbarung aufgenommen. Konkret handelt es sich um die Vierfachimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) sowie um die zweite Impfdosis bei einer Masern-Impfung und bei einer MMR-Impfung, jeweils im Rahmen einer beruflichen Indikation beziehungsweise im Rahmen einer beruflich bedingten oder die Ausbildung betreffenden Auslandsreise (Reiseindikation). Grund für Änderung ist die Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie Mitte Mai.
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Einen Überblick über die neuen Symbolnummern (SNR) sowie Vergütungen ab 15. Juli 2020 gibt die folgende Tabelle:
Impfung | erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie | letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung | Vergütung ab 15.07.2020 |
---|---|---|---|
Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) (berufliche bzw. Reiseindikation gem. § 11 Abs. 3 SI-RL) | 89401 V | 89401 W | 11,82 € |
Masern (berufliche bzw. Reiseindikation gem. § 11 Abs. 3 SI-RL) | 89113 V | 89113 W | 7,95 € |
Masern, Mumps, Röteln (MMR) (berufliche bzw. Reiseindikation gem. § 11 Abs. 3 SI-RL) | 89301 V | 89301 W | 10,21 € |
Ab dem 15. Juli 2020 sind die neuen Impfleistungen mit den in der Tabelle aufgeführten SNR sowie Vergütungen abzurechnen. Außerdem werden alle Impfstoffe wie gewohnt über den SSB bezogen.
Bitte beachten Sie zudem, dass für die Einfachimpfung Masern derzeit kein Impfstoff verfügbar ist und auch nicht zu Lasten der Krankenkassen aus dem Ausland bezogen werden kann. Alternativ wird ein MMR(V)-Impfstoff eingesetzt.
Übersicht Schutzimpfungen (Anlage 2 zum Impfvertrag, gültig ab 15.07.2020) (PDF, 50 KB)