Arzneimittel Verordnung KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Regelung für Notfallkontrazeptiva erweitert
Nach Sozialgesetzbuch (SGB) V können Praxen verschreibungspflichtige Kontrazeptiva nur bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres zulasten der GKV verordnen (Paragraf 24).
Krankenkassen erstatten darüber hinaus nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva („Pille danach“), wenn sie ärztlich verordnet werden. Dies war bisher ebenfalls auf Versicherte bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres beschränkt und ist nun ohne Altersbeschränkung erweitert worden, wenn „Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen“.
Die Ergänzung wurde mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im SGB V bereits Ende Februar 2025 aufgenommen.