EBM Labor KVNO aktuell Letzte Änderung: 23.06.2022 15:52 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Psychotherapie: Videosprechstunde ab Juli flexibler einsetzbar

In der Psychotherapie kann die Videosprechstunde ab 1. Juli 2022 flexibler eingesetzt werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen geeinigt.

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Telemedizin kann die Versorgung verbessern, vor allem in ländlichen Regionen.

Zurzeit können bis zu 30 Prozent der psychotherapeutischen Leistungen des Kapitels 35 im EBM auch in der Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden. Diese Leistungen sind mit der jeweiligen GOP im EBM verknüpft. Ab Juli gilt diese Obergrenze von 30 Prozent nicht mehr bezogen auf jede einzelne GOP, sondern bezieht sich auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten GOP des Kapitels 35, die grundsätzlich in der Videosprechstunde durchgeführt werden dürfen.

So könnte eine Praxis zum Beispiel eine bestimmte Leistung bis zu 100 Prozent per Video durchführen, wenn andere videofähige Leistungen patientenübergreifend vergleichsweise häufig persönlich in der Praxis und nicht per Video erfolgen. Entscheidend ist, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut die 30-Prozent-Marke patientenübergreifend insgesamt in einem Quartal nicht überschreitet.

Ausgenommen von der neuen Regelung zur Obergrenze ist die GOP 35152 für die psychotherapeutische Akutbehandlung. Diese Einzelleistung darf je Psychotherapeut beziehungsweise Psychotherapeutin patientenübergreifend weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden.

Auch die Psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen sind ausgenommen hiervon, da beide Angebote nach Ablauf der Pandemie-Sonderregelungen seit dem 1. April 2022 generell nicht mehr in der Videosprechstunde möglich sind.

 

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