Arzneimittel Heilmittel Hilfsmittel Verordnung KVNO aktuell Sprechstundenbedarf Letzte Änderung: 14.11.2022 11:25 Uhr Lesezeit: 4 Minuten
Praxisindividuelle Verordnungsdaten: Welche Infos gibt es wo?
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein stellt ihren Mitgliedern quartalsweise praxisindividuelle Verordnungsstatistiken zur Verfügung, die eine Orientierung zum eigenen Verordnungsverhalten im Vergleich zur Fachgruppe und im Geflecht der Verordnungsregelungen geben sollen.
Letztlich dienen die Informationen auch zur Prophylaxe von Prüfungen. Welche Informationen wo zu finden sind, haben wir im Folgenden zusammengestellt:
- Quartalsbilanz: Eine Übersicht zu den Verordnungskosten je Fall in der Praxis im Vergleich zur Fachgruppe erhalten alle Praxen quartalsweise mit dem Abrechnungspaket. Die Quartalsbilanz Arzneimittel steht in der Regel zwei Quartale, die Quartalsbilanz Heilmittel drei Quartale nach dem Verordnungsquartal zur Verfügung.
- Quotenschreiben: Ebenfalls mit dem Abrechnungspaket erhalten diejenigen Fachgruppen, für die Quoten vereinbart wurden, ein entsprechendes Schreiben, in dem die Quoten aufgeführt werden und gekennzeichnet ist, ob diese eingehalten werden.
- Berichte zum KBV-Medikationskatalog: Für die Fachgruppe der Allgemeinmediziner und hausärztlichen Internisten wurde in Nordrhein eine Quote für den KBV-Medikationskatalog eingeführt. Der Katalog ordnet die zugelassenen Arzneimittel in 24 Indikationen in Standard, Reserve und nachrangig zu verordnende Arzneimittel. Eine detaillierte, praxisindividuelle Übersicht zu den Verordnungen aus dem Katalog bieten diese Berichte. Sie finden sich, wie die Frühinformationen (siehe unten), ein Quartal nach dem Verordnungsquartal im KVNO-Portal im Bereich Abrechnungen.
- Der Antibiotikabericht ist der vierte regelmäßige individuelle Bericht, den die KV Nordrhein ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt. Für die sechs Fachgruppen der Allgemeinmediziner und hausärztlichen Internisten, Kinderärzte, Gynäkologen, Urologen, Dermatologen und Pneumologen werden die praxisindividuellen Antibiotikaverordnungen zusammengefasst und mit denen der jeweiligen Fachgruppe verglichen. Als Bezugsgröße dient die Zahl der Arzneimittelpatienten. Auch diese Berichte finden sich ein Quartal nach dem Verordnungsquartal im KVNO-Portal.
- Eine detaillierte Übersicht zu den Arzneimittelverordnungen der Praxis bietet die Frühinformation. Auf elf bis 14 Seiten werden Kennzahlen der Praxis zu den Arzneimittelverordnungen, Quoten und TOP-Listen zusammengestellt. Zusätzlich gibt es eine Liste häufig beanstandeter Arzneimittel. Die Frühinformationen spiegeln die Arzneimittelverordnungen der Praxis im Vergleich zur Fachgruppe wieder. Wenn in einer Praxis Ärztinnen oder Ärzte gleich mehrerer Fachgruppen tätig sind, werden mehrere Frühinformationen erstellt. Die Frühinformationen finden Sie im KVNO-Portal im Bereich Abrechnungen. Die Daten stehen in der Regel ein Quartal nach dem Verordnungsquartal zur Verfügung.
Die hier vorgestellten Berichte basieren (bis auf die Quartalsbilanzen) auf Verordnungsdaten, die von den Apothekenrechenzentren aufbereitet und den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen in pseudonymisierter Form – also ohne Patientenbezug – zur Verfügung gestellt werden. Eine Verknüpfung mit Diagnosedaten ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Auf eine Verknüpfung mit den Fallzahlen einer Praxis wird verzichtet, weil diese erst ein Quartal nach den Verordnungsdaten vorliegen. Verordnungsdaten zum Sprechstundenbedarf stehen nur eingeschränkt zur Verfügung, weil nicht alle Verordnungen über eine Apotheke abgerechnet werden. Ähnliches gilt für Verordnungsdaten zu Heilmitteln, weshalb auch diese in einer Frühinformation nicht aufbereitet werden können.
Weitere Hinweise im KVNO-Portal …
Mit dem Regressbarometer gibt die KV Nordrhein eine Übersicht der häufigsten Antragsgründe für unzulässige Arzneimittelverordnungen und unzulässigen Sprechstundenbedarf.
Eine Marktübersicht zu Verbandstoffen der modernen Wundversorgung zeigt auf, welche Produkte im Sprechstundenbedarf verordnet und nicht von den Krankenkassen beanstandet werden.
… und auf der Homepage
Neben allgemeinen Informationen zu Vereinbarungen im Rahmen von Arznei- und Heilmitteln sowie Sprechstundenbedarf wurden ferner die wichtigsten Themen in Form von Broschüren aufgearbeitet, die auf der Homepage der KV Nordrhein eingestellt sind. Darüber hinaus gibt es eine unregelmäßig erscheinende Verordnungsinformation Nordrhein (VIN), in der Themen zum Beispiel zur Verordnung von Eisenpräparaten oder Impfstoffen aufgegriffen und zusammenfassend dargestellt werden.
Allgemeine Informationen finden sich unter:
Die von der KV Nordrhein regelmäßig zur Verfügung gestellten praxisindividuellen Auswertungen bieten eine Fülle von Informationen. Dadurch, dass die Berichte in ihrer Struktur gleich aufgebaut sind, können die wichtigsten Infos mit nur wenigen Blicken erfasst werden. Ergänzend können individuelle Beratungen auf Basis der Berichte bei den Beraterteams der KV Nordrhein angefragt werden.
■ HON
Auf einen Blick: Quartalsweise Verordnungsinformationen
Information | Ort | Fachgruppe (FG) | Inhalt |
Quartalsbilanz Arznei-/Heilmittel | Abrechnungspaket/ Portal | Alle | Verordnungskosten im Vergleich zur Fachgruppe |
Quotenschreiben | Abrechnungspaket/ Portal | Alle FG mit Quoten | Vereinbarte Quoten nach Arzneimittelvereinbarung |
Frühinformation | Portal | Alle | Übersicht Arzneimittelverordnungen |
Bericht KBV- Medikationskatalog | Portal | Hausärzte, hausärztliche Internisten | Übersicht Arzneimittelverordnungen innerhalb des Kataloges |
Antibiotikabericht | Portal | 6 FG | Antibiotikaverordnungen im Vergleich zur Fachgruppe |
Regressbarometer | Portal | Nicht individuell | Übersicht häufige Anträge Arzneimittel und Sprechstundenbedarf |
Marktübersicht Verbandstoffe | Portal | Nicht individuell | Hinweise zur modernen Wundversorgung im Sprechstundenbedarf |