Arzneimittel Praxisinformation Letzte Änderung: 16.10.2025 10:18 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Patent für Xarelto läuft ab

Es stehen Generika zur Verfügung, die deutlich günstiger ist als das Original.

Für das Präparat Xarelto stehen seit dem 15. August 2025 Rivaroxaban-Generika zur Verfügung (vgl. Praxisinformation vom 15. August 2025).

Zum 1. Oktober sind keine Rabattverträge für Xarelto mehr in der Lauertaxe gemeldet. Die Rivaroxaban-Generika für die N3-Packungen kosten derzeit ungefähr ein Achtel des Originalpreises.

Kein Originalpräparat verordnen

Das Originalpräparat sollte aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verordnet werden. Bei einer Verordnung von Xarelto mit Aut-idem-Kreuz können Krankenkassen Prüfanträge stellen. Daher sollte bei medizinischer Indikation für Rivaroxaban ein preiswertes Generikum gewählt und kein Kreuz gesetzt werden.

Die Quote für preiswerte DOAK gilt in Nordrhein weiterhin. Zu den preiswerten DOAK zählen Rivaroxaban- und Dabigatgran-Generika sowie die Originalpräparate Eliquis (Apixaban) und Lixiana (Edoxaban). Eine Umstellung der patentgeschützten Präparate Eliquis und Lixiana auf Rivaroxaban-Generika ist nicht nötig, um die Quote zu erfüllen. Das arznei-telegramm (a-t) hat sich in einem aktuellen Beitrag kritisch zum Wechsel von anderen DOAK auf Xarelto aus wirtschaftlichen Aspekten geäußert. Direkte Vergleichsstudien zwischen den Wirkstoffen gibt es weiterhin nicht. Indirekte Vergleiche aus Netzwerkanalysen zeigen nach Einschätzung des a-t die günstigste Datenlage für Apixaban sowohl in den Indikationen Therapie und Sekundärprophylaxe venöser Thromboembolien als auch in der Indikation nichtvalvuläres Vorhofflimmern (a-t 2025; 56: 65-6).