KVNO aktuell Letzte Änderung: 03.06.2025 13:24 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Neuer Grundkurs für Genehmigungen zur Ultraschalldiagnostik

Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik wurde zum 1. April 2025 angepasst.

Neben einem neuen interdisziplinären Grundkurs Kopf – Hals unter Einbeziehung der Schilddrüse gibt es nun auch Erleichterungen bei der Prüfung der Ultraschallgeräte. 

Der neue Grundkurs ist vor allem für Ärztinnen und Ärzte der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und der Nuklearmedizin interessant. Sie müssen dadurch nicht mehr den interdisziplinären Grundkurs mit den für sie nicht notwendigen Anwendungsbereichen Abdomen und Thorax belegen. Der neue Kurs ist für die Anwendungsbereiche Nasennebenhöhlen, Gesichts- und Halsweichteile sowie Schilddrüse zugelassen und umfasst 16 Unterrichtsstunden. Die Teilnahme an Kursen ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Fachkompetenz nachzuweisen, um eine Genehmigung zur Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen zu erhalten.

Erleichterungen bei Geräteprüfungen

Weitere Neuerungen betreffen die Konstanzprüfungen, bei denen alle sechs Jahre kontrolliert wird, ob die technische Bildqualität eine ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. So können seit April die Dokumentationsprüfungen auf die Konstanzprüfungen anerkannt werden. Das heißt: Sind die eingereichten Bilder zur Dokumentationsprüfung einwandfrei, müssen für die Konstanzprüfung weder ­weitere Bilder noch ein entsprechender Wartungsbericht eingereicht werden und die nächste Konstanzprüfung ist sechs Jahre später durchzuführen.

Eine Veränderung gibt es zudem beim Prüfintervall: Neue Ultraschallgeräte werden erstmals nach acht statt bisher nach sechs Jahren geprüft. Danach erfolgt die Konstanzprüfung im sechsjährigen Abstand.