Praxisinformation Letzte Änderung: 09.10.2025 07:45 Uhr

Neue Verträge zum 1. Oktober: Diabetes, Hypertonie und tAMD

Mit dem BKK-Landesverband Nordwest hat die KVNO zum 1. Oktober 2025 neue Verträge zur Abrechnung frühzeitiger Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Diabetes mellitus und Hypertonie geschlossen. Bei einem weiteren Vertrag mit der KKH geht es um die Abrechnung der Früherkennung der trockenen Makuladegeneration.

data-gallery-buttons="["zoom","fullScreen","download","close"]"
© ilkercelik / istock

Die KV Nordrhein hat mit dem BKK-Landesverband Nordwest zum 1. Oktober 2025 neue Verträge zur Abrechnung frühzeitiger Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Diabetes mellitus und Hypertonie geschlossen. Bereits zum 1. April hatte die KV Nordrhein Verträge gleichen Inhalts mit der DAK, TK und KKH geschlossen.

Die Vergütung in den einzelnen Modulen erfolgt extrabudgetär außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und beträgt 20 Euro je Screening (einmal im Krankheitsfall) sowie bis zu 40 Euro pro Kalenderjahr je Modul für die weitere Betreuung bei positivem Befund.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle Hausärztinnen und Hausärzte, die im Schnitt mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus oder Hypertonie pro Quartal betreuen. Am Vertrag zu Diabetesbegleiterkrankungen können unter diesen Voraussetzungen auch fachärztlich tätige Internisten teilnehmen.

Eine Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) ist keine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an den beiden Verträgen – sie ist aber parallel möglich. Dies gilt sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für anspruchsberechtigte Patientinnen und Patienten. Leistungen aus diesen Verträgen können zusätzlich zu DMP-Leistungen abgerechnet werden, sofern für beide Versorgungen eine gültige Einschreibung der Versicherten der teilnehmenden Krankenkasse vorliegt.  

Arztpraxen, die an den Verträgen teilnehmen möchten, können dies elektronisch über das digitale Antragsmanagement (DAM) im KVNO-Portal online beantragen. Nachdem der BKK Landesverband das Beitrittsverfahren eröffnet hat, informieren wir auf unserer Homepage fortlaufend über die aktuell teilnehmenden BKKen.

tAMD: neuer Vertrag mit der KKH zur Abrechnung der Früherkennung der trockenen Makuladegeneration  

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat zum 1. Oktober mit der KV Nordrhein einen Vertrag zur Abrechnung der frühzeitigen Diagnostik und Betreuung der trockenen Makuladegeneration geschlossen. Die AMD ist die häufigste Ursache für eine erhebliche Minderung des zentralen Sehvermögens und eine Erblindung. Mit steigendem Lebensalter nimmt die Zahl der Betroffenen und Schwerstbetroffenen stetig zu.

Mit dieser Vereinbarung soll eine trockene AMD frühzeitig diagnostiziert und die Patienten sollen rechtzeitig für Lebensstilveränderungen und die Vermeidung von Risikofaktoren sensibilisiert werden, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen.

Interessierte Fachärztinnen und -ärzte für Augenheilkunde können ihre freiwillige Teilnahme an dem Vertrag elektronisch über das digitale Antragsmanagement (DAM) im KVNO-Portal online beantragen.