Letzte Änderung: 27.04.2026 00:00 Uhr
Neue Services und wichtige Änderungen
Hybrid-DRGs bei ambulanten OPs – für Praxen ein Gewinn, zugleich eine Herausforderung. Die KV Nordrhein unterstützt mit einem neuen Leitfaden sowie mehr Möglichkeiten im Hybrid-DRG-Portal. Zudem informiert sie regelmäßig über Neuerungen.
Checklisten, praxisnahe Empfehlungen, Hinweise für mehr Rechtssicherheit: Die KV Nordrhein hat einen umfassenden Leitfaden zum Thema Hybrid-DRGs entwickelt. Dieser bietet Praxen und MVZ insbesondere bei der Abrechnung und der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Orientierung.
Wichtig ist: Die gemeinsame Abrechnung von ambulanten Eingriffen über Hybrid-DRGs erfordert neue vertragliche Regelungen zwischen Operierenden, Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie weiteren Beteiligten. Anders als bei der bisherigen EBM-Abrechnung wird die Fallpauschale nur einmal abgerechnet und anschließend verteilt – das geht über die bisherigen Kooperationsverträge hinaus.
Das bietet der Leitfaden
Strukturierte Übersicht: alle relevanten Aspekte auf einen Blick – von Abrechnungsmodalitäten bis zur Honorarverteilung.
Checklisten und praxisnahe Hinweise: Als praktische Arbeitshilfe begleitet der Leitfaden Niedergelassene bei der Umsetzung in Praxis oder MVZ.
Mehr Rechtssicherheit: Praxen erfahren, welche Punkte bei der vertraglichen Gestaltung mit Partnern beachtet werden müssen – von Fristen über Regressansprüche bis hin zu datenschutzrechtlichen Aspekten.
Die Handreichung ist bewusst allgemein gehalten, um der Vielfalt ärztlicher Zusammenarbeit gerecht zu werden. Sie dient als Grundlage für die individuellen Vereinbarungen mit Kooperationspartnern. Für die konkrete vertragliche Ausgestaltung empfiehlt die KV Nordrhein Niedergelassenen, eine qualifizierte rechtliche Beratung hinzuzuziehen.
Neue Funktion im Hybrid-DRG-Portal
Die KV Nordrhein entwickelt ihr Hybrid-DRG-Portal kontinuierlich weiter. Im Laufe des Frühjahrs bietet es eine neue Funktion: Ärztinnen und Ärzte können eingereichte Fälle dann direkt selbst im Hybrid-DRG-Portal bearbeiten – einfach und sicher. Damit soll sowohl die Abwicklung als auch der Abschluss der Rechnung zügiger werden. Wir informieren, sobald die neue Funktion verfügbar ist, und stellen Praxen eine Anleitung zur Nutzung zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung und Kinder
Der Bundestag hat einen Änderungsantrag zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen: Dieser sieht vor, dass künftig wieder Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Menschen mit Behinderung über Hybrid-DRGs abgerechnet werden können. Seit dem 1. Januar 2026 waren diese Patientengruppen von der speziellen sektorengleichen Vergütung ausgeschlossen.
Ein starkes Signal für die bedarfsgerechte Versorgung: Insbesondere für Minderjährige und Menschen mit Behinderung kann eine Übernachtung außerhalb der gewohnten Umgebung sehr belastend sein. Häufig ist dies nur mit Begleitperson möglich. Dass diese Personengruppen künftig wieder über Hybrid-DRGs abgerechnet werden können, setzt gezielt Anreize zur ambulanten Leistungserbringung und vermeidet unnötige Klinikaufenthalte.