Heilmittel Verordnung KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.02.2026 10:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Neue Quoten: Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2026
Gemeinsam haben sich die KV Nordrhein sowie die nordrheinischen Krankenkassen und -verbände für 2026 auf neue Ausgabenvolumina für Heilmittel sowie für Arzneimittel und Verbandstoffe geeinigt.
Das vereinbarte Ausgabenvolumen 2026 erhöht sich für Arzneimittel um 5,1 Prozent auf 6,1 Milliarden Euro und für Heilmittel um fast 2,4 Prozent auf mehr als 1,4 Milliarden Euro. Die Steigerungsfaktoren zur prozentualen Weiterentwicklung werden auf Bundesebene verhandelt.
Mit der Arzneimittelvereinbarung wird eine neue Biosimilarquote für Denosumab in der Fachgruppe der Orthopädinnen und Orthopäden eingeführt. Die zwischenzeitlich ausgesetzte Heparinquote kommt wieder für die Fachgruppen der Chirurgie und der Orthopädie und die Interferonquote für die Neurologinnen und Neurologen wird neu definiert. Einzelne Werte für Quotenziele werden angepasst und zusätzlich wird ein Hinweis zu Lipidsenkern (PCSK9-Inhibitoren) aufgenommen.
Die DOAK-Quote wurde nicht geändert: Weiterhin zählen Eliquis (Apixaban) und Lixiana (Edoxaban) sowie die Rivaroxaban- und Dabigatran-Generika als preiswert. Um die Quote zu erfüllen, müssen Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten nicht auf andere Wirkstoffe umstellen. Lediglich die Verordnung von Xarelto (Original) und Pradaxa (Original) mit dem Aut-idem-Kreuz wäre unwirtschaftlich und würde sich negativ in der Quote niederschlagen.
Bei den Lipidsenkern (Anteil Statine) ergeben sich für 2026 Änderungen in den Zielwerten. Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie hausärztliche Internistinnen und Internisten haben einen höheren Zielwert für Statine, für fachärztliche Internistinnen und Internisten gilt eine geringere Quote. Die neuen Zielwerte entsprechen dem jeweiligen aktuellen Durchschnitt der Fachgruppe.
Zu den PCSK9-Inhibitoren und dem Lipidsenker Inclisiran gibt es einen neuen Hinweis. Nach der Arzneimittel-Richtlinie dürfen die Wirkstoffe nur bestimmte Facharztpraxen und Lipid-Ambulanzen last line verordnen. Der Anteil der drei Wirkstoffe an allen Lipidsenkern sollte neun Prozent in einer Fachgruppe nicht übersteigen. Dies entspricht dem jeweiligen Fachgruppendurchschnitt für 2025.
Neue Quoten und Definitionen
Für das Osteoporosemittel Prolia/Xgeva sind seit Dezember 2025 Biosimilars verfügbar. Es wurde daher eine neue Quote für Denosumab-Biosimilars für die Fachgruppe der Orthopädinnen und Orthopäden vereinbart. Der Anteil an Biosimilars sollte im Laufe des Jahres 65 Prozent betragen. Im Prüfungsfall werden jedoch auch rabattierte Originalpräparate positiv in der Quote berücksichtigt, sofern ein Rabattvertrag für das Originalprodukt vorliegt.
Heparin-Generika für die Fachgruppen der Chirurgie und der Orthopädie hatten in den vergangenen Jahren Lieferschwierigkeiten. Da diese behoben sind, treten die Quoten ab 2026 wieder in Kraft. Die Heparine sollten ohne Aut-idem-Kreuz verordnet werden, um die Quote einzuhalten. Bei Enoxaparin (Clexane, Generika) tauscht dann die Apotheke gegen eins der vier preiswertesten Mittel aus.
Die Interferonquote in der Fachgruppe der Neurologinnen und Neurologen ist neu definiert. Ab 2026 zählt der Anteil der Interferone an allen MS-Therapeutika. Bei Neueinstellungen oder Umstellungen sollten die Ärztinnen und Ärzte neben patientenindividuellen Gegebenheiten auch die Wirtschaftlichkeit beachten. Interferone sind durchschnittlich teurer als andere MS-Therapeutika.
Praxen, die ihre Quoten einhalten, werden automatisch von der statistischen Prüfung nach Durchschnittswerten befreit. Das System der Quoten und definierten Praxisbesonderheiten hat sich bewährt, sodass in den vergangenen fünf Prüfjahren keine Praxis von einem Malus betroffen war.
- Holger Neye