KVNO aktuell Praxisinformation Letzte Änderung: 17.12.2025 13:04 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie
Ärztinnen und Ärzte können die neue Pauschale 86522 einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abrechnen.
Abrechnung einmal im Behandlungsfall
Ärzte können die neue Kostenpauschale einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abrechnen. Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.
Die Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wird wie auch die Kostenpauschalen für die intravasale (86516) beziehungsweise orale (86520) medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag berechnet – entweder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86510 für die Behandlung florider Hämoblastosen oder in Verbindung mit der Kostenpauschale 86512 für die Behandlung solider Tumore. \KBV