Abrechnung EBM KVNO aktuell Letzte Änderung: 14.11.2022 10:54 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Neue GOP für gynäkologische Zytologie

Immun-zytologische Untersuchungen der Zervix sind ab 1. Januar 2023 kurativ abrechenbar. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Mit der Erweiterung um immun-zytologische Untersuchungen wird die kurative Zervix-Zytologie im EBM an die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie der Musterweiterbildungsordnung 2018 angepasst. Berechtigt zur Abrechnung sind Pathologinnen und Pathologen sowie Frauenärztinnen und Frauenärzte mit der Zusatz-Weiterbildung in gynäkologischer Exfoliativ-Zytologie.

Für die Abrechnung nutzen Praxen die GOP 19327. Diese enthält als obligaten Leistungsinhalt die Untersuchung des gefärbten Ausstrichs und fakultativ immun-zytologische Färbungen. Die bisherige GOP 19318 wird aus dem EBM gestrichen.

Die Abrechnung der neuen GOP setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Zervix-Zytologie voraus. Die Leistungen werden innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.

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