Niederlassung KVNO aktuell Letzte Änderung: 30.05.2025 12:15 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Nachwuchsgewinnung: Strukturfonds stellt Versorgung sicher

Der demografische Wandel macht auch vor ­der ­Medizin nicht halt. Von den Vertragsärztinnen und -ärzten in Nordrhein sind bereits mehr als die ­Hälfte über 50 Jahre alt. Sie werden schon bald nach Lösungen für ihre Nachfolge suchen, damit ihre ­Patientinnen und Patienten weiter versorgt sind. Die KVNO unterstützt dabei auf vielfältige Weise.

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© iStock | jacoblund

Die in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein übernehmen Verantwortung für die Zukunft. Bis zu 0,2 Prozent der morbiditätsbedingten Leistungsvergütung wenden sie für einen Strukturfonds auf, aus dem die KVNO Maßnahmen zur Sicherstellung und Nachwuchsgewinnung in strukturschwachen Gebieten organisiert und finanziert. Die nordrheinischen Krankenkassen beteiligen sich daran mit der gleichen Summe. Insgesamt sind dadurch seit 2018 über 45 Millionen Euro für die langfristige Sicherung der ambulanten Versorgung in Nordrhein eingesetzt worden.

Der größte Anteil davon ging direkt in die Förderung von Praxisgründungen oder -übernahmen. Wer eine hausärztliche Praxis in einem Fördergebiet des Strukturfonds gründet oder übernimmt, kann dafür einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 70.000 Euro erhalten. Auch möglich: die Eröffnung von Zweigpraxen in diesen Fördergebieten. Die KVNO fördert sie mit bis zu 10.000 Euro. Und wer sich entschließt, eine Ärztin oder einen Arzt in seiner hausärztlichen Praxis in einem Fördergebiet anzustellen, kann eine Förderung von bis zu 50.000 Euro als Anschubfinanzierung erhalten, um die finanziellen Anfangsbelastungen zu reduzieren.

Seit Beginn dieses Jahrs neu in der Maßnahmenliste des Strukturfonds: die Förderung der Praxisnachfolge durch die Anstellung einer Sicherstellungsassistentin bzw. eines Sicherstellungsassistenten. Das kann der Praxisinhaber sein – wenn er seinen Sitz bereits übertragen hat – oder der spätere Praxisübernehmer, sofern der Inhaber den Sitz noch innehat. Die Praxis erhält dafür eine monatliche Unterstützung von 2.500 Euro bei Vollzeittätigkeit der oder des Angestellten. Das Ziel: die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen. Der Weg zu dieser Förderung ist denkbar einfach und unbürokratisch. Es gibt kein umständliches Zulassungsverfahren. Das Ausfüllen eines knappen Genehmigungsantrags genügt.

Eine weitere Maßnahme des Strukturfonds ist das Qualifikationspaket für Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und einige weitere Fachgruppen, die sich eine Tätigkeit in der allgemeinmedizinischen vertragsärztlichen Versorgung grundsätzlich vorstellen können. Die Qualifizierung dauert drei bis sechs Monate. Bei Entscheidung für die Niederlassung oder Anstellung in einer vertragsärztlichen Praxis kann sie um weitere drei Monate verlängert werden. 

In die gleiche Richtung geht die Förderung des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin. Ärztinnen und Ärzte ausgewählter Fachgebiete können für maximal 24 Monate gefördert werden, wenn sie sich zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden lassen. Beiden Programmen gemeinsam ist: Die KVNO zahlt teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten eine monatliche Unterstützung von 5.800 Euro, in Fördergebieten des Strukturfonds oder des NRW-Hausarztaktionsprogramms sind es insgesamt bis zu 7.500 Euro; beim Qualifizierungspaket erhält die ausbildende Praxis eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.500 Euro für Vollzeitqualifikanten zusätzlich, bei Teilzeit entsprechend anteilig. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in einem Fördergebiet des Strukturfonds oder des NRW-Hausarztaktionsprogramms stattfindet.

Mit diesen und weiteren Programmen verhindert die KVNO regionale Engpässe in der ambulanten Versorgung in Nordrhein. Seit Start des Strukturfonds haben sich durch die Maßnahmen rund 300 neue Ärztinnen und Ärzte für die Tätigkeit in der Niederlassung entschieden.

  • Thomas Lillig