Niederlassung KVNO aktuell Letzte Änderung: 30.05.2025 12:58 Uhr Lesezeit: 4 Minuten

Nachwuchsförderung: Warum sich Weiterbildung in Praxen lohnt

Weiterbildende Praxen sind wichtige ­Bausteine für die Nachwuchsförderung und die ­Sicherung der hausärztlichen Versorgung. Praxen ­profitieren von Förderung.

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© Cecilie Arcurs / istock

Mehr als ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte in Nordrhein-Westfalen sind heute älter als 60 Jahre. Nachwuchs wird dringend gebraucht, vor allem in ländlichen Regionen. Weiterbildende Praxen sind deshalb wichtige Bausteine für die Nachwuchsförderung. „Wer heute ausbildet, gestaltet aktiv mit und hilft dabei, dass die hausärztliche Versorgung gesichert wird“, sagt Jonas Bördner, Bereichsleiter Gesundheitspolitik und strategische Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Immer auf dem neusten Stand

Dr. Friederike Ott-Gefaeller ist Allgemeinmedizinerin aus Remscheid. Sie bildet junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Praxis weiter: „Ich kam eher zufällig dazu, eine Weiterbildungsassistentin zu beschäftigen, da einer bekannten Kollegin noch der Weiterbildungsabschnitt in der Praxis fehlte. Heute kann ich sagen: Wenn ich sie damals nicht weitergebildet hätte, hätte ich sie vermutlich nicht als heutige Kollegin gewinnen können.“ Die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten, die ihre Weiterbildung in einer Praxis machen wollen, wird mit bis zu 5.800 Euro monatlich gefördert. Doch es gibt weitere Pluspunkte: „Ein Vorteil ist, dass man sich dadurch stets selbst weiterbildet, da man ein gutes Niveau bieten muss und das natürlich auch möchte. Man bleibt dadurch immer auf dem neusten Stand und geht auch tiefer in die Thematiken rein. Mir macht es auch Spaß, Sachen zu erzählen und etwas beizubringen und weiterzugeben. Der größte Benefit ist auf jeden Fall, dass man sich in der Zeit kennenlernen kann und schauen kann, ob es langfristig mit der Zusammenarbeit passt“, sagt Dr. Friederike Ott-Gefaeller.

Weiterbildung unterstützt Nachfolge

Für die Praxisnachfolge kann ein Schlüssel in einer solchen Weiterbildung liegen: „Wer eine Weiterbildungsassistentin oder einen -assistenten über längere Zeit in der Praxis ausbildet, fördert damit auch den Austausch zwischen den Generationen, denn beide Seiten lernen voneinander. Zudem wünschen sich Niederlassungsinteressierte häufig einen schrittweisen Einstieg in die eigene Praxis“, stellt Linda Anders, zuständig für die Nachwuchsgewinnung in der KVNO, fest. Eine Praxisübergabe wird so zu einem natürlichen, vorbereiteten Schritt statt zu einer großen Hürde. 

Das gesamte Praxisteam und Patientinnen und Patienten können sich ganz in Ruhe an den neuen Arzt oder die neue Ärztin und die gemeinsame Arbeit gewöhnen. „Ich kann es auf jeden Fall empfehlen, Ärztinnen und Ärzte weiterzubilden. Man kann sich in der Zeit sehr gut kennenlernen und schauen, ob es mit der Zusammenarbeit passt, und so gegebenenfalls jemanden für eine dauerhafte Zusammenarbeit finden“, sagt Dr. Friederike Ott-Gefaeller.

Voraussetzungen sind oft erfüllt

Schon jetzt haben viele Praxen die richtigen Voraussetzungen und können weiterbilden: „Wir unterstützen aktiv bei der Nachwuchsgewinnung“, sagt Linda Anders. Veranstaltungen wie Praxisbörsentage, die Land- und Stadtpartien oder Angebote der KVbörse bringen beide Seiten zusammen. Auch die Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis bei der Ärzte­kammer ist relativ einfach: Geprüft werden die fachliche Qualifikation, das Weiterbildungskonzept, Patientenaufkommen und die strukturelle Ausstattung der Praxis.

Der Weg zur Förderung

Einen Antrag auf Förderung der Weiterbildung stellt die weiterbildende Praxis dann bei der KV Nordrhein. „Wir haben viele verschiedene Förderinstrumente – zum Beispiel fördern wir den Quereinstieg zum Facharzt für Allgemeinmedizin“, sagt Anika Labudde von der KV Nordrhein. Dabei erhalten Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachrichtungen der unmittelbaren Patientenversorgung, zum Beispiel Anästhesie, die zusätzlich Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin werden möchten, ebenfalls eine Förderung von der KV Nordrhein. Die weiterbildende Praxis kann dann bis zu 5.800 Euro monatlich an Fördermitteln erhalten und in bestimmten von der KV Nordrhein ausgewiesenen Förderregionen können diese Mittel bis auf 7.500 Euro aufgestockt werden.      

Weitere Informationen zur Förderung auf arzt-sein-in-nordrhein.de

  • Simona Meier

 

Weiterbildung anbieten

Wer eine Weiterbildungsstelle in seiner Praxis anbieten möchte, kann sein Angebot in der Online-Stellenbörse „KV­börse“ inserieren. Dort können die interessierten Praxen und der ­medizinische ­Nachwuchs zueinanderfinden.

Mehr dazu erfahren Sie unter: www.kvboerse.de

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) beteiligt sich mit Landesmitteln an der Förderung. Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten und auch Quereinsteiger erhalten eine monatliche Unterstützung von 500 Euro, wenn sie ihre hausärztliche Weiterbildung in definierten Förderregionen absolvieren.

Auch die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) zu einer Entlastenden Versorgungsassistenz (EVA) wird durch das Land in Höhe von bis zu 1.000 Euro gefördert. Diese EVA sollen die Hausärzte insbesondere bei Haus­besuchen entlasten.

Infos zu den Förderungen des Ministeriums sind abrufbar unter: www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm