Letzte Änderung: 27.04.2026 00:00 Uhr
Mit der Vorprüfung sicherer abrechnen
Ab 1. Juni 2026 wird die Vorprüfung verpflichtender Bestandteil des Abrechnungsprozesses. Niedergelassene haben damit die Chance, fehlerhafte Angaben zu korrigieren, bevor sie die Quartalsabrechnung final bei der KV Nordrhein einreichen. Das bringt viele Vorteile für Praxen.
Weniger Fehler bei der Abrechnung, Vermeidung von Regressen, Zeitersparnis fürs Praxispersonal: Mit der Vorprüfung wird jede Abrechnung zunächst detailliert überprüft und das Ergebnis im Regelwerksprotokoll zusammengefasst. Dieses Feedback ermöglicht Niedergelassenen, fehlerhafte Daten zu korrigieren und damit die Qualität ihrer eingereichten Echtabrechnung zu verbessern.
Den Service der Vorprüfung – bisher bekannt unter dem Begriff Testabrechnung – bietet die KV Nordrhein ihren Mitgliedern seit 2005 als Option an. In Q4/2025 nutzten bereits 5.083 Niedergelassene die Vorprüfung. Ab 1. Juni 2026 wird sie im Abrechnungsprozess verpflichtend – ein erster Schritt zu mehr Transparenz gegenüber Praxen. „Die Vorprüfung bildet damit die Basis, um Niedergelassenen auf Dauer verlässliche Steuerungselemente für ihre Honorarentwicklung liefern zu können“, erklärt Dirk Schultejans, Bereichsleiter Honorarabrechnung bei der KV Nordrhein.
Smarte Einführung ab 1. Juni
Alle Praxen sollten die Möglichkeit nutzen, die Vorprüfung aktiv selbst im KVNO-Portal oder über die One-Click-Abrechnung aus dem PVS durchzuführen – bevor sie die Echtabrechnung einreichen. So können sie sich direkt mit dem Vorgang vertraut machen. Um Niedergelassenen die Umstellung zu erleichtern, bietet die KV Nordrhein ab 1. Juni auch eine smarte Einführung an. Alle eingereichten Echtabrechnungen fürs Q2/2026 werden vom System automatisch in eine Vorprüfung umgewandelt und ein Regelwerksprotokoll wird im KVNO-Portal oder über KIM zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Hinweis dazu erhalten Niedergelassene in der Empfangsquittung der Echtabrechnung. Sie erhalten dann auch die Möglichkeit – nach vorheriger Rücksprache mit den KVNO-Mitarbeitenden – ihre Abrechnung noch einmal zu korrigieren.
Regelwerksprotokoll abrufen
Um das Regelwerksprotokoll abzurufen, benötigen Praxen einen zweistufigen Zugang:
- Anmeldung im Portal mit persönlichen Zugangsdaten
- Dokumenten-Kennwort zum Öffnen des verschlüsselten Regelwerksprotokolls
Das Kennwort erhalten Niedergelassene im Rahmen der Registrierung im KVNO-Portal. Im Portal gibt es dazu ein Merkblatt unter „Abrechnung > Abrechnungsunterlagen > Starthilfe Dokumenten-Kennwort“.
Was fällt bei der Vorprüfung auf?
Die Vorprüfung gibt Hinweise beispielsweise auf
- Gebührenordnungspositionen, die laut EBM nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen,
- ICD-Kodierungen, die für die Abrechnung von& Gebührenordnungspositionen benötigt werden,
- fehlende individuelle Genehmigungen für abgerechnete Leistungen,
- Sondervertragsziffern, die bei Krankenkassen abgerechnet werden, die nicht an dem entsprechenden Vertrag teilnehmen.
Vorprüfung wird noch einfacher
Damit die Abrechnung noch einfacher wird, überarbeitet die KV Nordrhein aktuell auch das Regelwerksprotokoll: So soll das Ergebnis der Vorprüfung künftig noch verständlicher sein.
- Jana Meyer
Vorprüfung leicht gemacht
Die Vorprüfung ist ab dem ersten Tag des dritten Quartalsmonats bis zum 20. Tag des nachfolgenden Quartalsmonats möglich. Die Echtabrechnung müssen Praxen bis zum 12. des nachfolgenden ersten Quartalsmonats einreichen.
Beispiel für Q2/2026: Vorprüfung vom 01.06. bis 20.07.; Abgabe Echtabrechnung bis 12.07.
Via KVNO-Portal
Für die Durchführung der Vorprüfung klicken Niedergelassene im KVNO-Portal auf den Menüpunkt „Abrechnung“, wählen die Kachel „Vorprüfung“ aus und gelangen in die entsprechende Eingabemaske. Nach dem Hochladen der Abrechnung startet der Prüflauf. Nach wenigen Minuten – bei hoher Auslastung dauert es etwas länger – ist das Ergebnis der Vorprüfung im KVNO-Portal zum Download verfügbar. Im Regelwerksprotokoll können Niedergelassene dann einsehen, an welchen Stellen ihre Angaben zu Streichungen führen, inklusive Erklärung. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Daten anzupassen und im Anschluss die Quartalsabrechnung als Echtabrechnung final bei der KV Nordrhein einzureichen.
Via One-Click-Abrechnung aus dem PVS
Auch bei Nutzung der One-Click-Abrechnung aus dem PVS via KIM ist eine Vorprüfung möglich. Hierfür wählen Niedergelassene die Funktion „Vorprüfung“ aus. Besonders komfortabel: Bei Nutzung der One-Click-Abrechnung kann die Sammelerklärung zusätzlich mit abgegeben werden.