Vertrag KVNO aktuell Letzte Änderung: 28.04.2025 10:24 Uhr
Materialpauschale bei Kontrastmitteln: Anhebung der Vergütung und Aufnahme der Fachgruppe Innere Medizin und Kardiologie
Seit dem 1. April 2019 wird im Rahmen einer Materialpauschalen-Vereinbarung in Nordrhein ein fester Betrag beim Anwenden von Kontrastmitteln für Verbrauchsmaterialien bei bestimmten Gebührenordnungspositionen (GOP) abgerechnet.

Galt die Vereinbarung bislang ausschließlich für Fachärzte der Radiologie, Urologie und Nuklearmedizin, sind mit der Aufnahme der CT-Koronarangiografie (CCTA) in den EBM zum 1. Januar 2025 auch die Fachgruppen Innere Medizin und Kardiologie hinzugekommen. Die GOP 34370 für die CCTA wird entsprechend in die Anlage 1 der Vereinbarung mit aufgenommen.
Die Abrechnung erfolgt extrabudgetär. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 konnte sich die KV Nordrhein mit den hiesigen Krankenkassen/-verbänden auf eine Anhebung von 8,00 Euro auf 9,98 Euro einigen.