Vertrag KVNO aktuell Letzte Änderung: 28.04.2025 10:24 Uhr

Materialpauschale bei Kontrastmitteln: Anhebung der Vergütung und Aufnahme der Fachgruppe Innere Medizin und Kardiologie

Seit dem 1. April 2019 wird im Rahmen einer Materialpauschalen-Vereinbarung in Nordrhein ein fester Betrag beim Anwenden von Kontrastmitteln für Verbrauchsmaterialien bei bestimmten Gebührenordnungspositionen (GOP) abgerechnet.

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© Zerbor|AdobeStock

Galt die Vereinbarung bislang ausschließlich für Fachärzte der Radiologie, Urologie und Nuklearmedizin, sind mit der Aufnahme der CT-Koronarangiografie (CCTA) in den EBM zum 1. Januar 2025 auch die Fachgruppen Innere Medizin und Kardiologie hinzugekommen. Die GOP 34370 für die CCTA wird entsprechend in die Anlage 1 der Vereinbarung mit aufgenommen.

Die Abrechnung erfolgt extrabudgetär. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 konnte sich die KV Nordrhein mit den hiesigen Krankenkassen/-verbänden auf eine Anhebung von 8,00 Euro auf 9,98 Euro einigen.