KVNO aktuell Letzte Änderung: 23.09.2024 00:14 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
KVNO aktuell 08+09 | 2024 - Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es sind keine vier Monate mehr, bis die nächste Stufe der Digitalisierung im Gesundheitswesen zündet: die „ePa für alle“.
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren; dennoch gibt es noch einige Fragen zu klären und Prozesse nachzujustieren, wie Sie im Schwerpunkt zu dieser Ausgabe der KVNO aktuell lesen können. Unser Ziel dabei: Wir wollen Ihnen in den Praxen den Start so einfach wie möglich machen. Das heißt zum Beispiel auch, dass Information und Beratung von Patientinnen und Patienten möglichst aus den Praxen herausgehalten werden. Hier arbeiten wir derzeit eng mit Kassen und Verbänden im Sinne einer frühzeitigen und abgestimmten Patientenkommunikation zusammen.
Was die technischen und rechtlichen Fragen der ePA-Integration in den Praxen angeht, werden wir Sie in den kommenden Wochen engmaschig über unsere medialen Kanäle und über Infoveranstaltungen auf dem Laufenden halten. Seit Ende August bietet unser IT-Beratungsteam außerdem zwei Mal in der Woche eine offene ePA-Onlinesprechstunde für Praxen an. Zögern Sie nicht, aufkommende Fragen direkt an uns zu richten. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Entscheidend für den Erfolg des ePA-Starts wird auch sein, dass die Befüllung möglichst automatisiert aus dem PVS heraus stattfinden kann. Wir sind hier im ständigen Austausch mit der gematik und der Industrie, um unsere Anforderungen deutlich zu verbalisieren. Ergänzend zu den Pre-Tests in den beiden bundesweiten Modellregionen Hamburg und Franken wollen wir eigene Erfahrungen mit den Funktionalitäten sammeln. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden wir deshalb die nächsten Entwicklungsschritte mit ausgewählten Praxen in den Regionen Aachen und Münster und im Ruhrgebiet kontinuierlich erproben. Die Erkenntnisse daraus geben wir direkt an die gematik und teilnehmende Softwarehäuser weiter – und natürlich auch an Sie.
Es sind also spannende Monate, die vor uns liegen. Das gilt auch für das Thema Notdienst. Zumindest zu den Bedingungen der Sozialversicherungsfreiheit im Bereitschaftsdienst gibt es jetzt eine Einigung. Für uns in Nordrhein bedeutet sie, dass unsere Notdienst-Strukturen in Summe als rechtssicher anzusehen sind. Die Einigung stellt klar, dass – unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – die Bereitschaftsdienste sowohl von Vertragsärztinnen und -ärzten als auch von Vertretungsärztinnen und -ärzten nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das gibt uns die Beinfreiheit, den Notdienst konsequent weiterzuentwickeln, um Sie hier noch besser zu entlasten, etwa durch das ergänzende Angebot von Videosprechstunden, die wir im Kindernotdienst ab Oktober verstetigen werden. Wir schaffen außerdem die Strukturen für geringere Dienstfrequenzen – beispielsweise durch die Etablierung weiterer fachärztlicher Notdienstpraxen. Der gefundene Kompromiss eröffnet uns zudem Gestaltungsspielräume, den Notdienst insbesondere in strukturschwachen Regionen finanziell attraktiver zu machen – zum Beispiel durch eine zusätzliche Sicherstellungspauschale. Die beharrlichen Warnungen aus der Ärzteschaft vor einer ernsthaften Gefährdung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes haben hier Wirkung gezeigt. Hoffen wir, dass unsere Hinweise zum geplanten Notfallreform-Gesetz ebenso Gehör finden.
Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. med. Frank Bergmann
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Carsten König, M. san.
Stellv. Vorstandsvorsitzender