Letzte Änderung: 02.06.2026 13:15 Uhr
KV Nordrhein zeigt Veränderungen durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für das Rheinland
„Spargesetz“ schwächt Versorgung und Praxen – ohne seit Jahren überfällige Reformen, um die bekannten Ursachen der GKV-Defizite zu beheben. Dabei hält das KV-System konkrete Lösungen bereit.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat heute im Rahmen eines Pressegesprächs eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes gewarnt. Die zentrale Kritik: Das Gesetz wird das gesteckte Ziel, den GKV-Beitrag zu stabilisieren, nicht erreichen sondern stattdessen für nachhaltige Verschlechterungen in der medizinischen Versorgung der Menschen sorgen. Es schafft keine nachhaltigen Steuerungsstrukturen, schwächt stattdessen die Praxen und setzt nicht auf die Expertise der ärztlichen Selbstverwaltung – obwohl das KV-System konkrete Lösungen bereithält und aktiv anbietet. Für die rund 8,5 Millionen gesetzlich Versicherten im Rheinland drohen so gravierende Einschränkungen. „Das ist am Ende eine Milchmädchenrechnung. Zusammengewürfelte Sparvorschläge – vor allem an falschen Stellen – verteuern das System“, so der Vorstand der KV Nordrhein.
„Spargesetz“ beantwortet keine der entscheidenden Fragen
Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, machte die Kritik deutlich: „Das Ziel, die Beiträge zu stabilisieren, ist zweifelsohne richtig – ein passendes Gesetz dazu ist seit Jahren überfällig. Aber die jetzigen Regierungspläne folgen ausschließlich dem Grundsatz ’Sparen statt echte Reform‘. So werden wir in einem Jahr wieder hier sitzen und über steigende Defizite sprechen. Dieses Gesetz beantwortet keine einzige der entscheidenden Fragen: nicht nach mehr Zeit für Behandlungen, nicht nach mehr Fachkräften, nicht nach schnelleren Terminen und nicht nach einer gerechten Kostenverteilung. Es wird lediglich gekürzt." Laut Bergmann ignoriere das Gesetzvorhaben weitgehend auch die Expertise der ärztlichen Selbstverwaltung – obwohl gerade das KV-System längst erprobte und wirtschaftliche Lösungen bereithalte – vom Terminservice der 116 117, neuen Versorgungsmodellen bis hin zur sinnvollen Digitalisierung.
Negativ-Folgen für ambulante Versorgung in Nordrhein drohen
Was das Gesetz für die Menschen im Rheinland konkret bedeutet, legte der KV-Vorstand im Detail dar: Durch die geplante Vergütungsdeckelung in den Praxen drohen allein in Nordrhein nach Schätzungen der KV bis zu eine Million ambulante Behandlungsfälle weniger pro Jahr. Besonders gravierend sind dabei die Auswirkungen auf die Terminservicestelle der KV, die über die Servicenummer 116 117 kostenlos erreichbar ist: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz hat unter anderem über diesen Service seit 2021 jährlich 2,3 Millionen zusätzliche Facharzttermine im Rheinland ermöglicht – diese drohen künftig zu entfallen, weil bei den Niedergelassenen bei künftig gedeckelter Vergütung jede zusätzlich vermittelte Leistung die Einnahmen pro Behandlung im Ergebnis senkt. Kein Betrieb könne aus Sicht des KV-Vorstands wirtschaftlich so arbeiten. „Angesichts der Tatsache, dass bereits jetzt vor dem Gesetz alleine in Nordrhein 100.000 Menschen nach einem Termin bei einem Facharzt suchen, werden die Folgen vor allem an dieser Stelle sehr schnell für die Menschen spürbar“, so Bergmann.
Zudem drohen nach Berechnungen der KV Nordrhein rund 5.000 Stellen für Medizinische Fachangestellte wegzufallen, da jede zweite Praxis aus wirtschaftlicher Perspektive zum Personalabbau gezwungen wäre – mit unmittelbaren Folgen auch für die Patientinnen und Patienten: weniger Kapazität am Empfang, längere Telefonwartezeiten, weniger Raum für Terminkoordination und Prävention.
Die demografische Dimension unter der Ärzteschaft verschärft die Lage zusätzlich: Über 2.800 heute noch ambulant aktive Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein sind älter als 65 Jahre. Sie betreuen in ihren Praxen aktuell mehr als 2,8 Millionen Erkrankte im Quartal – rund jeder Dritte in der Region. Fehlt die wirtschaftliche Sicherheit, droht ihr vorzeitiger Rückzug aus der Versorgung. Besonders hart würde dies die verwundbarsten Patientengruppen treffen: Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder COPD, Krebspatientinnen und -patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die auf regelmäßige Kontrolltermine und Hausbesuche angewiesen sind.
Einschränkungen bei Hausbesuchen, Früherkennungsuntersuchungen und Prävention
Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, ordnete die Folgen des „Spargesetzes“ für den Praxisalltag ein: „Sowohl Haus- als auch Facharztpraxen werden gezwungen sein, ihr Leistungsangebot künftig an der Vergütungsgrenze auszurichten – und nicht am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten. Wir sprechen hier über die Gesundheitsversorgung der Menschen. Gesundheit, das ist eines der wichtigsten, wenn nicht gar das wichtigste Grundbedürfnis der Menschen.“ Schon jetzt würden rund 16 Prozent aller Behandlungen in einer Praxis nicht vollständig vergütet. Das Gesetz verschärfe diese Situation – mit der Folge, dass etwa Hausbesuche, Früherkennungsuntersuchungen und Präventionsangebote eingeschränkt werden. Und wenn zudem zu wenig Termine in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen, würden Erkrankte im Ergebnis auf wesentlich teurere Versorgungsstrukturen – wie etwa Klinik-Notaufnahmen – ausweichen, so König.
Lösungen liegen bereit – Steuerung stärken statt schwächen
KVNO-Chef Bergmann betonte: „Wenn Ressourcen knapp sind, muss man besonders effizient steuern. Funktionierende Strukturen dafür gibt es bereits – sie müssten gestärkt, nicht abgebaut werden. Die ambulante Service-Nummer 116 117 erreiche schon heute eine Erreichbarkeit von über 90 Prozent bei unter zwei Minuten Wartezeit und kann rund um die Uhr bei der Suche nach der passenden Praxis helfen und vermittelt außerhalb der Sprechstundenzeiten die nächste Notdienstpraxis, Videosprechstunden oder, wenn notwendig, Hausbesuche.“ Eben diese bewährten Strukturen müssten daher ausgebaut werden. Bergmann: „Die Lösungen haben wir also bereits – sie müssen nur politisch gewollt sein."
Die eigentliche Lösung würde Patienten entlasten – ohne Leistungseinschränkungen
Der „politisch direkteste“ Weg, der das System strukturell entlasten würde, ohne eine einzige Leistung zu streichen, werde laut dem KVNO-Vorstand im Gesetz aber leider nicht einmal adressiert: Studien zeigen, dass die GKV jährlich über 50 Milliarden Euro für Aufgaben zahlt, die vollständig oder anteilig versicherungsfremd sind.
Ein wichtiges Beispiel für Leistungen, die eigentlich der Staat aus Steuermitteln finanzieren müsste: Allein die Lücke bei den Bürgergeld-Beiträgen beträgt zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Geld, das von GKV-Versicherten bezahlt wird, von unteren und mittleren Einkommen. Eine Korrektur dieser außerordentlich unsolidarischen Kostenverteilung würde das System auf einen Schlag um viele Milliarden entlasten – zum direkten Vorteil der Patientinnen und Patienten, so der KV-Vorstand und gleichzeitig bliebe die zwingend notwendige Versorgung für Menschen, die Transferleistungen empfangen, erhalten.
Die beiden KV-Vorstände zum Abschluss: „Die KV Nordrhein setzt sich für eine nachhaltig gesicherte Versorgung ein. Im Sinne der Patienten und der Vertragsärzteschaft.“ In dem geplanten Gesetz geht es nicht um den medizinischen Bedarf, es geht um das Sparen. Die Ärzteschaft ist angetreten, um Menschen zu helfen, die nicht gesund sind. Das wollen wir bestmöglich und vor allem unabhängig von finanziellen Möglichkeiten und Versicherungsverträgen machen. Vor allem ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit. Das wird mit dem geplanten Gesetz um ein Vielfaches schwieriger. Es sind aber bessere Lösungen möglich, die die Versorgung der Menschen im Fokus haben und dennoch Milliarden Sparpotenzial bieten."
Entscheidend sei jetzt eine sachliche Debatte über Strukturreformen statt pauschaler Kürzungen. Die KV Nordrhein stehe bereit, gemeinsam mit Politik und Krankenkassen tragfähige Lösungen umzusetzen – im Sinne der Patientinnen und Patienten und einer nachhaltigen ambulanten Versorgung im Rheinland.