Abrechnung Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 17.07.2025 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden künftig jährlich angepasst

Die Dialysekostenpauschalen werden künftig jährlich an die Veränderungsrate des Orientierungswerts (OW) angepasst – allerdings nicht einheitlich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich dazu im Bewertungsausschuss auf ein gestuftes Verfahren geeinigt. Dass alle Pauschalen dauerhaft in gleicher Höhe wie der OW steigen sollen, hatte die Kassenseite abgelehnt. 

Der jetzt erzielte Kompromiss sieht ab 2026 folgende Lösung vor: Die Pauschalen für Kinderdialysen, Zuschläge für Infektionsdialysen und Alter sowie die zum 1. Januar 2025 neu aufgenommenen Zuschläge für Heimdialysen, Nachtdialysen und die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD) werden jeweils zu 100 Prozent angepasst. Für Hämodialysen und Peritonealdialysen bei Erwachsenen sowie bei den Zuschlägen für intermittierende Peritonealdialysen erfolgt eine Anpassung zu 75 Prozent.

Eine Überprüfung der Auswirkungen ist bis spätestens 30. Juni 2028 vorgesehen. Sollte der Bewertungsausschuss weiteren Anpassungsbedarf feststellen, wird er mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres einen entsprechenden Beschluss fassen.