EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 19.05.2022 00:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Kostenpauschale für Briefe angepasst

Der Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 mit 86 statt mit 81 Cent vergütet.

Grund für die Anhebung der Kostenpauschalen ist die Porto-Erhöhung der Deutschen Post zum Jahresbeginn. Der Bewertungsausschuss hat dazu die entsprechenden Kostenpauschalen im EBM angepasst.

In diesem Zusammenhang wurde auch der gemeinsame Höchstwert angepasst, den Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten maximal für den Versand von Briefen per Post (GOP 40110) und per Fax (GOP 40111) im Quartal erstattet bekommen. Diese Regelung wurde im Sommer 2020 eingeführt, um die Umstellung auf den elektronischen Versand von Arztbriefen zu fördern.

Der Beschluss des Bewertungsausschusses betrifft nicht den Versand von AU-Bescheinigungen, die Praxen aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch ausstellen. Hierfür rechnen sie weiterhin die GOP 88122 (90 Cent) für den Versand an Patientinnen und Patienten ab. Diese Regelung gilt noch bis 31. Mai 2022.

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